Weiterhin keine Spur: Im Vergewaltigungsfall von Emmen hat die Polizei noch keine konkreten Hinweise und bittet deshalb erneut die Bevölkerung um Mithilfe. Für relevante Hinweise soll es eine Belohnung von bis zu 10'000 Franken geben.

Mehr Panorama-News

Am 21. Juli ist eine junge Frau in Emmen vergewaltigt und schwer verletzt worden. Bisher konnte das Opfer laut einer Aussendung der Polizei Luzern nicht befragt werden. Somit würden wichtige Informationen für die zielgerichtet Ermittlungsarbeit fehlen. Die Polizei bittet erneut die Bevölkerung um Mithilfe.

"Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten mit Hochdruck an der Klärung der schweren Straftat", heisst es in der Mitteilung. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, setzt die Staatsanwaltschaft demnach eine Belohnung bis zu 10'000 Franken aus. Für Hinweise hat die Luzerner Polizei eine Hotline eingerichtet. Personen, die entscheidende Angaben machen können, sollen sich melden. Die Polizei hat diesen speziellen Fragenkatalog dazu veröffentlicht:

  • Gibt es Frauen, welche im fraglichen Gebiet (siehe rote Markierung Kartenausschnitt) verbal oder anderweitig sexuell belästigt oder sogar angegriffen worden sind und dies der Polizei noch nicht gemeldet haben?
  • Wurden Personen im fraglichen Gebiet Opfer eines anderen Deliktes (z.B. Diebstähle, Entreissdiebstähle, Raubüberfälle etc.) oder Versuchen dazu. Wurde noch keine Meldung an die Polizei gemacht?
  • Gibt es Personen, welche im fraglichen Gebiet am Dienstag 21.07.2015 zwischen 21.30 und 24.00 Uhr unterwegs waren und von der Polizei noch nicht kontaktiert wurden? Es wurde auch von der Polizei festgestellt, dass der Weg zu später Stunde häufig von Joggern frequentiert wird. Wurden allenfalls von Joggern sachdienliche Wahrnehmungen gemacht?
  • Gibt es Personen welche zu einem anderen Zeitpunkt, im fraglichen Gebiet, verdächtige Wahrnehmungen (z.B. männliche Personen, welche Passantinnen intensiv beobachtet haben) gemacht haben und diese der Polizei noch nicht gemeldet haben?
  • Gibt es Personen, welche vor dem Tatzeitpunkt im fraglichen Gebiet regelmässig festgestellt werden konnten und seit diesem Zeitpunkt dort nicht mehr angetroffen werden?
  • Sind Personen nach dem Tatzeitpunkt, insbesondere nach dem Bekanntwerden der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für das Opfer durch Verhaltensänderungen oder unerklärbares, ungewohntes Verhalten aufgefallen (z. B. plötzlicher, übermässiger Alkoholkonsum, Medikamentenmissbrauch, Arbeitsplatzabsenzen, Änderung der Gemütsverfassung)?
  • Haben sich Personen mit angeblich authentischen spezifischen Informationen zur Tat/polizeilichen Ermittlung in Szene gesetzt oder sich allenfalls sogar anvertraut?
  • Sind Personen durch ein offensichtlich übersteigertes Interesse an diesem Fall aufgefallen (z.B. wurde das Thema in Diskussionen immer wieder von derselben Person aufgegriffen)?

Die Kontaktdaten finden Sie hier. (kab)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.