Im Prozess um den mutmasslichen Vierfachmörder von Rupperswil steht das Strafmass fest, das die Staatsanwaltschaft fordert: Thomas N. soll die Höchststrafe bekommen.
Tag zwei im Prozess um den Vierfachmord von Rupperswil: Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, welches Strafmass sie fordert.
Thomas N. sei voll schuldfähig und deshalb angemessen zu bestrafen, sagte Staatsanwältin Barbara Loppacher. "Der Beschuldigte hat sich genommen, was er wollte. Er hat vier Menschen umgebracht, einfach, weil ihm danach war und er Lust dazu hatte."
Staatsanwältin sieht "ausserordentlich schweres Verschulden"
Es liege ein "ausserordentlich schweres Verschulden" vor, betonte die Staatsanwältin. Deshalb sei die Höchststrafe zu fällen: eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Loppacher forderte zudem eine lebenslange Verwahrung für N. Er habe mehrere Katalogstraftaten begangen, was eine Voraussetzung für diese Massnahme sei.
Folgende Vergehen werden Thomas N. zur Last gelegt:
- mehrfacher Mord
- mehrfache - teilweise versuchte - räuberische Erpressung
- mehrfache Freiheitsberaubung
- mehrfache Geiselnahme
- mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern
- mehrfache sexuelle Nötigung
- mehrfache Pornografie
- Brandstiftung
- Urkundenfälschung
Loppacher sieht mehrere Voraussetzungen für Verwahrung gegeben
Laut der Staatsanwältin ist auch die zweite Voraussetzung für eine lebenslange Verwahrung gegeben: N. habe Menschen in ihrer psychischen, physischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt.
Zudem bestehe eine "sehr hohe Rückfallgefahr" - die dritte Voraussetzung.
Vierte Voraussetzung sei eine Untherapierbarkeit. Zwar seien die Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen, welche Störungen N. aufweise, aber es gebe eine Übereinstimmung dahingehend, dass der 34-Jährige "kernpädophil" sei - und dass der Missbrauch seines 13 Jahre alten Opfers darauf zurückzuführen sei.
"Dem gravierendsten Delikt - der Tötung - liegt keine Störung zu Grunde, welche zu behandeln ist", sagte Loppacher unter Bezugnahme auf die Gutachten. Damit sei N. nicht therapierbar.
Wenn keine lebenslange Verwahrung ausgesprochen werde, müsse das Gericht zumindest eine ordentliche Verwahrung aussprechen, sagte Loppacher.
Staatsanwältin zeigt Widersprüche in Aussage auf
Zunächst hatte Staatsanwältin Barbara Loppacher die Tat rekonstruiert - und Widersprüche in der Aussage von Thomas N. aufgezeigt.
Der Beschuldigte habe jahrelang vorgegaukelt, dass er erfolgreich sei, sagte Loppacher. Thomas N. habe über seine Opfer recherchiert und überlegt, wie er über die Familie an Geld kommen könnte.
N. habe seine Tat akribisch geplant, Utensilien gekauft und ein Schreiben und eine Visitenkarte eines Schulpsychologen erstellt. Damit habe er sich Zugang zum Haus der Familie verschaft: Er habe sich als Psychologe ausgegeben, der mit den Jugendlichen über einen - erfundenen - Selbstmord an deren Schule sprechen wollte.
Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, er habe alle Opfer mit einem Schnitt durch die Kehle getötet. Die Spuren zeigten jedoch auch andere Verletzungen, konterte die Staatsanwältin: "Die Aussagen des Beschuldigten können nicht stimmen." (ank)
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