- Nach einem Vorfall in der Lackiererei der neuen Tesla-Fabrik in Brandenburg wächst die Kritik an den Umweltbehörden.
- Es habe "zu keinem Zeitpunkt die Gefahr eines Eintrages in das Grundwasser oder die Kanalisation" bestanden, behauptet die Behörde.
- Die Linke im brandenburgischen Landtag will Aufklärung von der Landesregierung, der örtliche Wasserverband, der auch die Tesla-Fabrik beliefert, fordert mehr Transparenz.
Nach dem Austritt von Flüssigkeit aus der Lackiererei der neuen Tesla-Fabrik in Brandenburg wächst die Kritik an den Umweltbehörden. Der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE), der auch Tesla beliefert, forderte am Donnerstag mehr Transparenz. Er sei nur auf Nachfrage von der Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree informiert worden, so eine Sprecherin: "Da sehen wir schwarz für den Schutz der Trinkwasserversorgung in Zukunft."
Während die WSE unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Foto der Ansicht ist, dass auch Flüssigkeit in die Kanalisation gelangt sei, verneint das Brandenburger Landesamt für Umwelt dies. Zuvor hatte die "Märkische Oderzeitung" darüber berichtet.
Die Linke im brandenburgischen Landtag fordert Aufklärung. Umweltminister Axel Vogel (Grüne) solle im nächsten Umweltausschuss über den Vorfall berichten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Domres der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er kritisierte die Informationspolitik der Behörden: "Die Meldekette muss so gestaltet werden, dass alle Akteure informiert werden."
Umweltamt zu Vorfall bei Tesla: Keine Gefahr für Grundwasser
Am 11. April waren nach Angaben des Landesumweltamtes in der Tesla-Fabrik 15 Kubikmeter, also 15.000 Liter, Behandlungsbad aus der Elektrotauchlackierung ausgetreten. Die zuständige Behörde sprach von einer Betriebsstörung, der verwendete Lack habe keine gefahrstoffrechtliche Einstufung. Ein Entsorgungsunternehmen pumpte laut Umweltamt die in einer Wanne aufgefangene Flüssigkeit ab. Bei der Verladung liefen demnach am 12. April zwei bis drei Liter Flüssigkeit auf die Zufahrt der Lackiererei. Es habe "zu keinem Zeitpunkt die Gefahr eines Eintrages in das Grundwasser oder die Kanalisation" bestanden, heisst es offiziell.
Der Wasserverband sieht in dem Vorgang dagegen einen Störfall. Laut Bundesimmissionsschutzgesetz handelt es sich um einen Störfall, wenn ein Ereignis innerhalb oder ausserhalb des Betriebsbereichs zu einer ernsten Gefahr oder zu bestimmten Sachschäden führt. Die Grüne Liga Brandenburg und die Bürgerinitiative Grünheide verweisen zudem auf ein Drohnenvideo vom 10. April, das einen Flüssigkeitsfleck auf dem Tesla-Gelände zeigt. Das Landesumweltamt sieht darin aber keinen Zusammenhang mit dem Vorfall aus der Lackiererei: Der Flüssigkeitsfleck im Video werde von Tesla auf einen täglich mit Frischwasser durchgeführten Funktionstest einer Löschwasserpumpe zurückgeführt. (dpa/okb)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.