Betrunkene Beamte, eine Verletzte Person und eine Anzeige wegen Diebstahl: In Niedersachsen ist eine Weihnachtsfeier der Polizei eskaliert. Die Vorfälle sollen nun gründlich untersucht werden.
Eine Weihnachtsfeier der Polizei ist in Niedersachsen aus dem Ruder gelaufen. "Die Vorfälle haben für Betroffenheit gesorgt und werden jetzt untersucht", sagte Polizeisprecher Karsten Wolff von der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) in Hannover am Samstag auf Anfrage.
Bei der Weihnachtsfeier Mitte Dezember gab es demnach mehrere Zwischenfälle mit betrunkenen Beamten, eine Verletzte und eine Diebstahlanzeige. Zuerst hatte der NDR berichtet. "Das haben wir so noch bei keiner Weihnachtsfeier erlebt, besonders die Verletzung der Kollegin und der Diebstahl machen sehr betroffen", sagte Wolff.
Schwitzkasten, Kochsalzlösung und Sachbeschädigung
Das Organisationsteam der Feier mit mehreren hundert Teilnehmern hatte sich am Donnerstag in einem Aushang über die Zwischenfälle beschwert. Demnach musste ein Kollege in den "Schwitzkasten" genommen werden, um einen handfesten Streit zu verhindern.
Eine Mitarbeiterin erlitt offenbar durch einen Flaschenwurf eine Platzwunde am Kopf. Junge Polizisten hätten sich Kochsalzlösung gespritzt, damit der Schnaps am nächsten Morgen keinen Brummschädel verursacht.
Ein Polizist habe gegen eine Feuerhütte auf dem ZPD-Gelände gepinkelt und sei anschliessend in den Dreck gestürzt. Zudem wurde ein Aussenspiegel am Auto des DJs beschädigt - und schliesslich wurde eine Geldkassette mit mehreren 100 Euro an einem Verkaufsstand gestohlen.
Genaue Untersuchung der Vorfälle
Einige wenige Täter hätten die gesamte Veranstaltung in Misskredit gebracht, sagte Wolff. Die Polizei habe eine Vorbildfunktion und könne derartige Vorfälle nicht dulden. Die Vorwürfe würden daher genau untersucht, Befragungen von Kollegen seien jedoch wegen der Ferientage derzeit schwierig.
Eines sei aber jetzt schon klar, sagte Wolff: "Die Organisatoren werden die nächste Weihnachtsfeier nicht mehr in diesem Rahmen ausrichten." Er schloss disziplinarrechtliche oder auch strafrechtliche Konsequenzen nicht aus. (dpa/thp)
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