Bewegung im Fall um den Winterthurer Imam der An'Nur-Moschee: Die Staatsanwaltschaft klagt den Äthiopier an. Beantragt werden 18 Monate bedingt sowie eine Verweisung des Landes.
Der Imam der umstrittenen An'Nur-Moschee in Wintherthur wird angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland legt dem Mann zur Last, zur Tötung von Muslimen aufgerufen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Zudem soll der gebürtige Äthiopier für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
Im Oktober 2016 soll der Imam in einer Predigt öffentlich zu Verbrechen und Gewalttaten aufgerufen haben. Laut Communiqué der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hatte der Predigier dazu aufgefordert, nicht in der Gemeinschaft betende Muslime zu verstossen. Sollten sie sich weiter weigern, sollten sie in ihren Häusern verbrannt werden.
Verstoss gegen das Ausländergesetz
Zudem soll der Prediger über Facebook brutale Darstellungen der Tötung von Menschen beschafft und Dritten zur Verfügung gestellt haben.
Weiter wird ihm vorgeworfen, ohne die dafür notwendige Bewilligung rund vier Wochen lang als Imam gearbeitet und dadurch gegen die Ausländergesetzgebung verstossen zu haben.
Der Äthiopier sitzt seit einer Razzia Anfang November 2016 in Untersuchungshaft. In dem Fall gab es drei weitere Beschuldigte. Zwei Untersuchungsverfahren wurden Mitte Juli eingestellt, das dritte steht kurz vor Abschluss. (ank)
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