Wer ist verantwortlich für den Verbrühungstod der dreijährigen Emma? Die Familie des kleinen Mädchens stand schon länger unter Beobachtung des Jugendamtes. Dieses weist aber jegliche Schuld von sich. Gegen die Mutter wird ermittelt.
Nach dem Verbrühungstod der dreijährigen Emma in der Ostseestadt Wolgast sieht das zuständige Jugendamt keine Versäumnisse, obwohl die Familie bereits unter Beobachtung war. Es habe umfangreiche Hilfsangebote gegeben, sagte eine Sprecherin des Landkreises Vorpommern-Greifswald am Dienstag.
So habe die Familie eine Zeit lang Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen. Diese Unterstützung habe später aufgrund des positiven Verlaufs und der Stabilisierung der Familie beendet werden können.
Ein Sozialarbeiter habe danach weiter in regelmässigem Kontakt mit der Familie gestanden und auch Hilfe angeboten. Von Nachbarn und anderen Personen habe es keine Hinweise auf Kindeswohlgefährdung gegeben.
Ermittlungen gegen die Mutter
Die dreijährige Emma war infolge grossflächiger Verbrühungen gestorben, wie eine Obduktion am Montag ergab. Die Mutter hatte angegeben, das Kind am Donnerstagabend in ein Erkältungsbad gesetzt und es dann mit den Verletzungen ins Bett gelegt zu haben.
Am Freitagvormittag habe sie das Mädchen tot im Bett gefunden. Die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt gegen die Mutter.
Emma hatte drei Geschwister
Das dreimonatige Geschwisterkind wurde nach dem Tod seiner grösseren Schwester vom Jugendamt in Obhut genommen. Zwei ältere Geschwisterkinder leben seit längerem in Pflegefamilien. (am/dpa)
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