In einem Privatgarten in Wuppertal will die Polizei noch bis Dienstag nach Kinderleichen graben. Dann sollen die Arbeiten eingestellt werden. Der 83-jährige Besitzer des Gartens war wegen des Besitzes von Kinderpornografie, einer Waffe und Artikeln über verschwundene Kinder ins Visier der Beamten geraten.
Die Suche der Polizei nach Kinderleichen in einem Wuppertaler Garten neigt sich dem Ende zu. "Die Arbeiten sollen spätestens am Dienstag beendet werden. Gefunden haben wir bislang nichts", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal am Montag. Die Polizei gräbt mit Baggern seit mehreren Tagen einen etwa 1.000 Quadratmeter grossen Privatgarten um. Der Bodenaushub wird dabei von Leichenspürhunden untersucht.
"Keine Beweise" für Gewalttat
In dem dazugehörigen Haus, das von einem 83 Jahre alten Mann bewohnt wird, hatte die Polizei zuvor grosse Mengen Kinderpornografie und einen scharfen Revolver entdeckt. Ausserdem stiess sie in einem Safe auf Zeitungsartikel über vermisste Kinder.
Der 83-Jährige hatte zwar den Besitz der Kinderpornografie zugegeben, aber beteuert, keinem Kind etwas angetan zu haben. "Wir haben bislang keine Beweise, dass der Mann etwas mit dem Verschwinden der Kinder zu tun hat", hatte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert am Freitag betont.
Am Montag gab Baumert bekannt, dass es sich bei dem Revolver um eine Kleinkaliberwaffe handele, die lange Zeit nicht unter das Waffengesetz gefallen sei. "Das ist sicherlich nicht die klassische Mordwaffe", sagte er.
Kinderpornografie auf USB-Stick
Der 83-Jährige war aufgefallen, weil er - engagiert in der Flüchtlingshilfe - einer syrischen Familie einen USB-Stick gegeben hatte, auf dem für sie wichtige Formulare abgespeichert waren. Auf dem Stick waren aber nicht nur die Formulare, sondern auch Kinderpornografie. Der Vater der Familie informierte daraufhin die Arbeiterwohlfahrt, diese wiederum schaltete die Polizei ein.
Der 83-Jährige sei auf freiem Fuss. Der Haftbefehl gegen ihn wegen Besitzes von Kinderpornografie und Verstosses gegen das Waffengesetz war von einem Haftrichter ausser Vollzug gesetzt worden. Vorübergehend soll er wegen psychischer Auffälligkeiten in einer Psychiatrie untergebracht gewesen sein, was die Behörden offiziell nicht bestätigten. (dar/dpa)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.