Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigten Christian B. ist eine Zeugin aus Portugal zu einer der fünf angeklagten Taten befragt worden. Im Juni 2017 habe sie auf einem Fest in Portugal von einem Spielplatz aus einen Mann gesehen, der mit geöffneter Hose zwischen zwei Buden stand und seinen Penis berührte, sagte die 18-Jährige am Freitag im Landgericht Braunschweig. Die damals Elfjährige sei erschrocken und dann zu ihrem Vater in der Nähe gelaufen.
Die Frau wurde am Freitag über eine Videoschalte nach Portugal vernommen. Der Mann habe damals jedenfalls kein Pipi gemacht, erzählte die Frau unter Tränen. Der Vater des Mädchens berichtete dem Gericht anschliessend, dass er zu dem Mann gegangen sei, dieser aber nicht auf ihn reagiert habe. Gemeinsam mit einem weiteren Mann habe er ihn festgehalten und die Polizei verständigt.
Laut Anklage wurde der Angeschuldigte vor Ort von der portugiesischen Polizei festgenommen. Im Braunschweiger Prozess gegen den 47-jährigen Deutschen ist der Vorfall als sexueller Missbrauch von Kindern angeklagt. Neben einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2007 geht es in dem Prozess um drei Vergewaltigungen, die der Angeklagte in Portugal begangen haben soll.
Der Fall Maddie, um ein 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenes dreijähriges Mädchen, ist nicht Gegenstand der Verhandlung. Für deutsche Ermittler steht B. in diesem Fall unter Mordverdacht. Die Ermittlungen laufen aber noch. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung.
Derzeit sitzt der angeklagte B. eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer US-Amerikanerin in Portugal ab, zu der er 2019 ebenfalls vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war.
Im aktuellen Prozess schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Die Verteidigung hatte zum Auftakt angekündigt, dass ihr Mandant aus ihrer Sicht am Ende von allen angeklagten Taten freizusprechen sein wird. Das Verfahren soll in der kommenden Woche mit zwei Terminen fortgesetzt werden. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.