Nach dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, bei dem viele Menschenaffen ihr Leben verloren haben, ist die Anteilnahme der Bevölkerung gross. Die Polizei ist sicher, dass eine Himmelslaterne das tödliche Feuer ausgelöst hat. Was Sie zu den gefährlichen Flugobjekten wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Sie gelten als romantisch und sind doch brandgefährlich: Himmelslaternen sind ein unkalkulierbares Risiko. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Fluggeräten, die für den Brand im Krefelder Zoo verantwortlich gemacht werden.

Was sind Himmelslaternen genau?

Im Prinzip bestehen die Fluggeräte aus einer nach unten offenen Papiertüte sowie einem Rahmengeflecht, das zum Aufspannen der Tüte benötigt wird und als Aufhängung für den Brennstoff dient.

Das Flugprinzip gleicht dem eines Heissluftballons, wobei der Brennstoff für den Auftrieb durch die heisse Luft sorgt und gleichzeitig die Laterne erhellt.

Was macht Himmelslaternen so gefährlich?

Schon eine leichte Brise kann die Laterne bereits beim Start gegen etwas Brennbares wehen oder den Schirm in Flammen setzen. Einmal gestartet, kann sie der Wind unkontrollierbar über mehrere Kilometer vom Startpunkt hinwegtragen und dort ebenfalls zu Feuern führen.

Der Brennstoff hält je nach Grösse der Laterne bis zu einer halben Stunde. Zudem steigen die Fluggeräte auf Höhen von mehreren hundert Metern und können so den bodennahen Luftverkehr beeinträchtigen.

Sind Himmelslaternen in Deutschland verboten?

Der Verkauf in Deutschland ist legal, der Gebrauch ist allerdings in fast allen Bundesländern Deutschlands verboten. Nur in Berlin gibt es kein explizites Verbot, es werden allerdings auch keine der erforderlichen Genehmigungen erteilt.

Wer eine Himmelslaterne startet, muss mit einem Bussgeld bis zu 5.000 Euro rechnen. Das Steigenlassen ist trotz des Verbots zumindest theoretisch an einigen Orten möglich, allerdings nur unter strengen Auflagen und nach expliziter Genehmigung des Ordnungsamtes – welche aber nur selten erteilt werden. Zudem kann es nötig sein, auch eine entsprechende Erlaubnis bei der Deutschen Flugsicherung einzuholen.

Und wie sieht es in den Nachbarländern aus?

In der Schweiz besteht grundsätzlich kein Verbot des Steigenlassens von Himmelslaternen – mit einer Ausnahme: Im Umkreis von fünf Kilometern um Flughäfen und Flugplätze ist der Start untersagt.

Einzelne Kantone und Gemeinden haben zusätzliche Vorschriften erlassen, welche den Betrieb der Laternen weiter einschränken oder ganz verbieten. Die Zulässigkeit eines Starts gilt es also im Einzelfall zu prüfen.

In Österreich ist das Inverkehrbringen (dazu zählen auch Verkauf und Einfuhr) von Himmelslaternen durch die "Wunschlaternen-Verordnung" verboten.

Wer haftet im Fall eines Schadens?

Wer Himmelslaternen zur Verfügung stellt oder in dessen Einverständnis die Laternen gestartet werden, haftet auch für etwaige Schäden die entstehen.

So verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 6 U 923/14) beispielsweise die Mutter einer Braut, welche die Himmelslaternen gekauft hatte, zur Zahlung von Schadensersatz für eine abgebrannte Steganlage eines Yachthafens am Rhein. In einem vergleichbaren Fall stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 24 U 108/14) unmissverständlich klar, dass neben dem Erwerber der Himmelslaternen auch das Brautpaar haften kann, sollte es dieses unterlassen, das Aufsteigenlassen der Laternen zu unterbinden.

Verwendete Quellen:

  • Anwalt.de: Himmelslaternen, Luftballons und Feuerwerke
  • Redaktionsnetzwerk Deutschland: Himmelslaternen in Deutschland: Wie gefährlich sind sie?
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