- In der Region Schattenberge-Augstbord hatte ein Wolf 28 Schafe und Ziegen gerissen.
- Nun ist er erlegt worden.
- Das sei gesetzeswidrig, behaupten die Artenschützer der Organisation Gruppe Wolf Schweiz.
Nachdem ein Wolf in der Region Schattenberge-Augstbord 28 Nutztiere gerissen hatte, wurde er diese Woche zum Abschuss freigegeben. Wie die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis mitteilt, ist das Tier am Freitag erlegt worden. Der Abschuss sei innerhalb des genehmigten Bereichs und vorschriftsgemäss erfolgt.
Das sieht die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) anders: Mit dem Abschuss habe der Kanton gegen das Bundesrecht verstossen und sich über das Urteil des Kantonsgerichts hinweggesetzt, schreibt sie in einer Pressemitteilung.
Denn im Augstbordgebiet sei nicht nur ein einzelnes Tier, sondern ein ganzes Wolfsudel bestehend aus sechs Weibchen und acht Männchen ansässig. 2021 habe man eine Reproduktion und somit eine Wolfsfamilie feststellen können. Ihr Streifgebiet erstreckt sich laut den vom Kanton publizierten Monitoringdaten vom Pfynwald bis nach Stalden. "Einen Wolf in dieser Situation zum Abschuss freizugeben, wird die Situation der Nutztierhaltenden nicht massgeblich verbessern. Er ist lediglich als politische Reaktion zu betrachten", sagt die GWS.
GWS: Abschuss "bundesrechtlich nicht zulässig"
Vor allem aber seien Abschüsse von Einzelwölfen in Rudelgebieten bundesrechtlich nicht zulässig. "Falls es zu Schäden durch Wölfe kommt, die einen Eingriff in den Bestand rechtlich erlauben, so geschieht dieser über eine Regulierung des Rudels durch den Abschuss von Jungwölfen", erklärt die GWS. Dafür sei die Zustimmung des Bundes erforderlich und es dürfen lediglich 50 Prozent der im laufenden Jahr geborenen Jungtiere erlegt werden. Als Erstes bedürfe es eines Reproduktionsnachweises.
Über diese Regelung setze sich der Kanton Wallis mit seinem Vorgehen hinweg. Der Fall zeigt laut der GWS, "weshalb es falsch wäre, den Kantonen die Kompetenz zur Regulierung von geschützten Arten zu geben".
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