Der Fall des afghanischen Flüchtlings Nasibullah S. hatte für grosses Aufsehen gesorgt. Er war vor Abschluss des Asylverfahrens abgeschoben worden und musste zurückgeholt werden. Ob er nun in Deutschland bleiben darf, ist nach einer Gerichtsentscheidung fraglich.
Die Klage des im Juli unrechtmässig abgeschobenen afghanischen Flüchtlings Nasibullah S. vor dem Verwaltungsgericht Greifswald gegen seinen abgelehnten Asylantrag ist ohne Erfolg geblieben.
"Die Klage ist vollumfänglich abgewiesen worden", bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatten der NDR und die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.
Wie der Gerichtssprecher weiter erklärte, kann Nasibullah S. nun Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Greifswald einlegen. Details zur Ablehnung wollte er nicht nennen.
Anwältin will Rechtsmittel einlegen
Die Anwältin des 20-jährigen Afghanen, die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen, sagte NDR und "Süddeutscher Zeitung", dass sie in jedem Fall Rechtsmittel einlegen werde. Sie sehe für die Berufungsbeschwerde gute Erfolgsaussichten.
Der Fall Nasibullah S. hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Afghane war früheren Angaben zufolge im November 2015 nach Deutschland gekommen. Im Februar 2017 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seinen Asylantrag ab, wogegen er Klage einreichte.
Doch bevor diese verhandelt werden konnte, wurde er in diesem Juli mit 68 weiteren Afghanen nach Kabul abgeschoben. Als der Fehler bekannt wurde, holte ihn das Auswärtige Amt zurück.
Bei der mündlichen Verhandlung Anfang September hatte Nasibullah S. ausgesagt, dass er der Zusammenarbeit mit der Regierung beschuldigt werde, auch solle er Geheimdienstmitarbeiter sein. Das stimme nicht, er habe jedoch Freunde gehabt, die als Polizisten arbeiteten und die er häufig besucht habe. © dpa
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