• Der Verurteilte im Wolfsmasken-Prozess will das Urteil nicht akzeptieren.
  • Der Mann hatte eine Elfjährige vergewaltigt und wurde zu zwölf Jahren Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt.
  • Sein Anwalt geht allerdings von verminderter Schuldfähigkeit aus.

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Der im sogenannten Wolfsmasken-Prozess von München wegen der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens verurteilte Mann will das Urteil gegen ihn anfechten. Sein Anwalt Adam Ahmed hat unmittelbar nach der Entscheidung des Landgerichts München I am Dienstag Rechtsmittel dagegen eingelegt, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Sein 45 Jahre alter Mandant war wegen der Vergewaltigung eines erst elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte gestanden, das Kind im Juni 2019 auf dem Heimweg von der Schule am helllichten Tag in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben. Zur Tarnung trug er bei der Tat eine Wolfsmaske.

Verteidiger Ahmed geht - im Gegensatz zu Staatsanwaltschaft und Gericht - von verminderter Schuldfähigkeit seines mehrfach einschlägig vorbestraften Mandanten aus und forderte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Weil das Gericht seiner Argumentation nicht folgte, geht er nun im Namen seines Mandanten gegen das Urteil vor.

Der Fall hatte von Beginn an die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern aufgeworfen. Der Angeklagte befand sich zur Tatzeit in einer Lockerungsstufe des Massregelvollzugs. Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er schon in seiner Jugend mit Sexualdelikten aufgefallen und ausserdem bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden sein.

Täter nutzte unbeobachteten Moment

Am Tattag durfte er unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand. Auf diesem Weg, so räumte er ein, fiel er über das Kind her. "Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden", sagte Ahmed zu Prozessbeginn. "Welche Kontrollmassnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?"

Für das Gericht steht aber vielmehr im Vordergrund, wie minuziös der Angeklagte aus Sicht der Kammer seine Tat plante. Es sei "zu erwarten, dass der Angeklagte erhebliche Straftaten begehen wird", sagte der Vorsitzende Richter Bertolt Gedeon und bescheinigte dem 45-Jährigen eine "intensive Neigung zur Begehung von Sexualstraftaten". Das sind auch die Gründe dafür, dass das Gericht Sicherungsverwahrung für die Zeit nach Absitzen der Haftstrafe verhängte. (dpa/mko)  © dpa

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