Wie wird man Schweizer oder Schweizerin? Wer hat ein Recht auf Einbürgerung? Nach wie vielen Jahren? swissinfo.ch hat die Fragen von Lesern und Leserinnen gesammelt. Hier sind zehn Antworten auf zehn Fragen.

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1. Ich bin italienischer Bürger und wohne in Italien, aber ich wurde in der Schweiz geboren, wo meine Eltern jahrzehntelang gelebt und gearbeitet haben. Kann ich die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen?

Nein. In der Schweiz ist für das Bürgerrecht die Abstammung massgebend ("ius sanguinis") und nicht der Geburtsort. In der Schweiz geboren zu werden oder Eltern zu haben, die lange Zeit hier gelebt haben, verleiht daher kein Recht auf die Schweizer Staatsbürgerschaft. Den Schweizer Pass kann nur beantragen, wer in der Schweiz lebt, Schweizer Vorfahren hat oder mit einem Schweizer Bürger oder Bürgerin verheiratet ist.

2. Wenn meine Kinder in der Schweiz geboren sind, erhalten sie automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft, auch wenn beide Elternteile ausländische Bürger sind?

Nein. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie beispielsweise den USA, Spanien oder Frankreich kennt die Schweiz kein "ius soli". In der Schweiz geboren zu werden verhilft nicht automatisch zum Schweizer Pass.

3. Ich bin ein deutscher Bürger, der seit mehreren Jahren in der Schweiz wohnt und arbeitet: Unter welchen Bedingungen kann ich den Schweizer Pass beantragen?

Ein Ausländer kann ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn er seit mindestens 12 Jahren in der Schweiz lebt (die Jugendjahre zwischen 10 und 20 Jahren werden doppelt gerechnet). Ab dem 1. Januar 2018 wird diese Frist auf 10 Jahre reduziert, wenn das neue Bürgerrechtsgesetz in Kraft tritt.

Die Kandidaten müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllen: Sie sollen integriert sein, die Traditionen und Lebensgewohnheiten des Landes kennen, die schweizerische Rechtsordnung beachten, die Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und sich mündlich und schriftlich in mindestens einer Landessprache ausdrücken können.

4. Muss ich 12 Jahre am Stück in der Schweiz gelebt haben oder können mehrere Aufenthalte zusammengezählt werden?

Die zwölf Jahre in der Schweiz müssen nicht aufeinander folgend hier verbracht worden sein. Ein Gesuchsteller kann eine gewisse Zeit in der Schweiz gelebt haben, dann einige Jahre im Ausland und dann wieder in die Schweiz zurückgekehrt sein. Für gewöhnlich müssen die Kandidaten aber mindestens die letzten zwei Jahre in einer bestimmten Gemeinde gewohnt haben.

5. Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab? Wie kann man sich vorbereiten und wie viel kostet es?

Die Bedingungen und Verfahren unterscheiden sich stark von einem Kanton zum anderen, ebenso die Kosten (zwischen 500 und 2000 Franken). In einigen Gemeinden können die Behörden dem Kandidaten zu Hause einen "Überraschungsbesuch" abstatten oder eine Mindestdauer des Wohnsitzes auf Gemeindegebiet verlangen (in der Regel zwischen 2 und 5 Jahren).

6. Ich bin Schweizer Bürger, lebe aber im Ausland. Sind meine Kinder Schweizer?

Ja. Wenn Mutter oder Vater die Schweizer Staatsbürgerschaft haben, werden die Kinder automatisch Schweizer Bürger. Allerdings verlieren im Ausland geborene Doppelbürger ihre Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn sie sich nicht bis zum Alter von 22 Jahren bei den Behörden melden.

7. Meine Mutter/oder meine Grossmutter waren vor der Heirat Schweizerinnen. Kann ich die Schweizer Staatsbürgerschaft "zurückerhalten"?

Ja, Nachkommen von Schweizer Bürgern können das Bürgerrecht unter bestimmten Bedingungen "zurückerhalten". Das betrifft besonders jene Personen, die vor 1985 von einer Schweizer Mutter geboren wurden, die infolge einer Heirat ihr Bürgerrecht verloren hat. Das neue Gesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, sieht allerdings strengere Regeln vor. Zukünftig wird eine Schweizer Grossmutter für den roten Pass nicht mehr ausreichen.

8. Wenn ich die Schweizer Staatsbürgerschaft beantrage, muss ich dann auf meine andere Nationalität verzichten?

Das Schweizer Gesetz lässt die Doppelbürgerschaft zu. Das gleiche gilt für praktisch alle europäischen Staaten, darunter Deutschland, Italien und Frankreich. In Österreich hingegen wird die Doppelbürgerschaft nur in Ausnahmefällen bewilligt, beispielsweise für Personen des Kalibers von Arnold Schwarzenegger.

9. Meine Frau ist Schweizerin. Kann ich auch als angeheirateter Mann den Schweizer Pass beantragen?

Ja, seit 1992 werden Männer und Frauen bei der Heirat mit einem ausländischen Staatsbürger oder einer ausländischen Staatsbürgerin gleichbehandelt. Eine Person kann die erleichterte Einbürgerung beantragen, wenn sie seit mindestens drei Jahren mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet ist, am Stück fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat und seit mindestens einem Jahr Wohnsitz in der Schweiz hat. Sie muss sich darüber hinaus integriert zeigen, die Schweizer Lebensgewohnheiten kennen und sich in einer Landessprache ausdrücken können.

10. Wenn ich mit einer Schweizerin verheiratet bin, aber im Ausland lebe, kann ich die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen?

Ja, aber die Bedingungen sind anders als bei Paaren, die in der Schweiz leben. Der Gesuchsteller muss seit mindestens sechs Jahren mit dem Schweizer Partner verheiratet sein und enge Beziehungen zur Schweiz nachweisen. Das bedeutet, eine Landessprache zu beherrschen, Kontakte zu Schweizer Bürgern zu unterhalten und Ferien in der Schweiz verbracht zu haben.


(Übertragung aus dem Italienischen: Sibilla Bondolfi)

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