Pro Asylsuchenden mit Bleiberecht erhalten die Kantone für Integrationsmassnahmen vom Bund künftig 18'000 Franken statt wie bisher nur 6000. Was macht zum Beispiel der Kanton Bern mit diesem Geld? Kompliziert ist nicht nur die Antwort auf die einfache Frage, sondern auch die Kontaktsuche mit dem zuständigen kantonalen Amt.

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Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene (Asylsuchende mit Bleiberecht) sollen in der Schweiz rascher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich der Bund und die Kantone auf bestimmte Integrationsmassnahmen und -ziele geeinigt.

Dazu gehört, dass alle Personen mit Bleiberecht nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache haben sollen. Zwei Drittel der 16- bis 25-Jährigen sollen sich nach fünf Jahren in einer beruflichen Grundbildung befinden. Die Hälfte der Erwachsenen soll nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert sein. Für Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele bezahlt der Bund den Kantonen künftig 18'000 Franken.

Wofür gibt zum Beispiel der Kanton Bern dieses Geld aus? Ob beim Kanton das Amt für Migration- und Personenstand (MIP) oder die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) oder die Polizei- und Militärdirektion (POM) für die Integration von Asylsuchenden zuständig ist, darüber scheinen sich die betroffenen Stellen selber nicht ganz im Klaren zu sein. "Für die Integration von Asylsuchenden ist die GEF zuständig", schreibt das MIP auf Anfrage. "Für die Integration von Asylsuchenden ist im Kanton Bern die POM zuständig", schreibt die GEF. Und die POM schreibt: "Für die Integration ist die GEF zuständig."

Der Grund für die Zuständigkeitskonfusion dürfte daran liegen, dass im Asylbereich verschiedene Ämter involviert sind.

Kein fixer Schlüssel

Zu einer Stellungnahme gegenüber swissinfo.ch ringt sich schliesslich die Polizei- und Militärdirektion durch: "Die Pauschalbeiträge des Bundes fliessen im Kanton Bern in einen Topf. Sie werden nicht fallweise nach einem fixen Schlüssel eingesetzt", schreibt Andrea Blaser, die stellvertretende Generalsekretärin. Laut POM beauftragt der Kanton sechs Asylhilfestellen (ASH) – wie die Heilsarmee oder das Kompetenzzentrum Integration – mit der Betreuung der Asylsuchenden.

Diese ASH erhalten einen Betrag, der sämtliche Dienstleistungen für die Unterbringung und Betreuung abdeckt. Die ASH seien auch für die Vermittlung und Finanzierung von Ausbildungskursen zuständig, schreibt Blaser. Unterstützt werden insbesondere niederschwellige Bildungsangebote, welche die Integration der Migrantinnen und Migranten im Alltag, in der Gesellschaft und Arbeitswelt fördern, wie Sprachkurse oder Grundkompetenzkurse für Lesen, Schreiben, Computer usw. Im Angebot sind auch Kurse für Eltern zur Stärkung der Erziehungskompetenz.

Fazit: Das Geld kommt. Doch wie und wo es konkret eingesetzt wird, muss offenbar noch erarbeitet werden.  © swissinfo.ch

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