Fast 200 Flüchtlingen in der Schweiz ist im vergangenen Jahr der Asylstatus aberkannt worden. Als Grund gab das Staatssekretariat für Migration an, dass die Asylsuchenden zurück in ihre Heimat gereist seien oder Kontakt zu den dortigen Behörden aufgenommen hätten.
Anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz dürfen nicht zurück in ihr Heimatland reisen oder Kontakt zu den dortigen Behörden aufnehmen. Im vergangenen Jahr haben 189 Flüchtlinge diese Vorgaben des Staatsekretariats für Migration (SEM) missachtet, wie aus einem Bericht der "NZZ" hervorgeht. Die Asylsuchenden stellten sich laut SEM "unter den Schutz des Heimatstaates".
Zunahme der Missbrauchsfälle
Von den 189 Flüchtlingen stammten sieben aus Eritrea, 63 aus dem Irak, 21 aus Vietnam, 20 aus Bosnien und Herzegowina, 17 aus der Türkei und 14 aus Tunesien. Das SEM konnte ihnen nachweisen in ihre Heimatländer zurückgereist zu sein oder mit den dortigen Behörden in Kontakt gestanden zu haben.
Mit 189 Entzügen des Asylstatus ahndet das SEM so viele Missbrauchsfälle des Asylrechts wie nie zuvor. Im Jahr 2010 wurde 85 Personen der Asylstatus aberkannt, 2012 lag die Zahl bei 35.
Umkehr der Beweislast soll Verfolgung vereinfachen
Grund für den Anstieg ist die verschärfte Verfolgung der Regelverstösse. Bisher konnte das SEM die Reisen in die Heimat kaum oder nur unzureichend nachweisen, da viele Flüchtlinge über Nachbarländer in ihre Heimat einreisten. Um weiteren Missbrauch schneller aufklären zu können, soll nun der Bundesrat das Recht verschärfen.
So soll künftig die Beweislast nicht wie bisher beim Staatsekretariat für Migration liegen, sondern beim jeweiligen Asylsuchenden. Im Zweifelsfall muss dieser nun beweisen, dass er nicht in sein Heimatland gereist ist oder Kontakt zu den Behörden aufgenommen hat.
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