Am 16. März 1988 attackierte Iraks Machthaber Saddam Hussein die eigene Bevölkerung mit Giftgas. Die grausame Bilanz: über 5000 Menschen kamen ums Leben. Weil deutsche Firmen offenbar an der Herstellung der Chemiewaffen beteiligt waren, klagen Opfer und Hinterbliebene jetzt.
Es ist gegen 11 Uhr am 16. März 1988, als gelber Rauch durch die Strassen der kleinen irakischen Stadt Halabdscha wabert. Kampfflugzeuge kreisen über dem Ort an der Grenze zum Iran, 45 Minuten lang, wie Augenzeugen später berichten. Der Rauch stellt sich als Giftgas heraus, vermutlich Sarin und Senfgas.
Über 5000 Tote
Mehr als 5000 Menschen sterben nach Angaben eines Opferverbandes, 10 000 werden verletzt. Halabdscha steht für einen der brutalsten Giftgasangriffe nach dem Zweiten Weltkrieg. Nun, 30 Jahre später, holt diese Vergangenheit mehrere deutsche Firmen wieder ein.
Am Tag vor der Giftgasattacke hatten kurdische Rebellen zusammen mit Einheiten der iranischen Armee Halabdscha eingenommen. Iraks Diktator Saddam Hussein will ein Exempel statuieren - und greift die Stadt an.
Klage in den USA eingereicht
Im Namen von neun Hinterbliebenen und deren Familien hat der Anwalt Gavi Mairone einer US-amerikanischen Kanzlei nun Klage am Zivilgericht in Halabdscha eingereicht.
Er wirft mehreren europäischen und deutschen Firmen und Einzelpersonen unter anderem Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen Komplott zur Durchführung von Völkermord vor. Insgesamt fordern die Kläger Entschädigungen in Höhe von mehr als vier Milliarden US-Dollar.
Hilfe bei Giftgas-Herstellung
"Es steht ausser Frage, dass deutsche Firmen im Irak unterirdische Fabriken gebaut haben, die sie "Bunker" genannt haben, um "Pestizide" zu produzieren", sagt Mairone. "Sie selbst haben in ihren Dokumenten offen gelegt, dass die "Pestizide" dazu da waren, "Perser und Israelis" zu töten."
Seit Oktober 1980 sollen Mitarbeiter der beklagten Firmen immer wieder mit Offiziellen des Saddam-Regimes in Kontakt gestanden haben, um die Konstruktion von Chemiewaffenfabriken im Irak, sowie die Herstellung von Nervengiften zu planen, so der Vorwurf.
Auch Tui in der Anklageschrift
Neben der Firma Karl Kolb GmbH aus dem hessischen Dreieich und Heberger Bau aus Rheinland-Pfalz steht auch der Name des grössten europäischen Touristikkonzerns in der 85 Seiten langen Anklageschrift: Die Tui AG mit Sitz in Hannover.
Dass die Tui, die sonst mit Reisen zu Traumstränden und Kreuzfahrten in der Karibik wirbt, sich jetzt mit einem Giftgasangriff im Irak auseinandersetzen muss liegt daran, dass sie Rechtsnachfolgerin des früheren Industriekonzerns Preussag ist.
Tui war früher Industriekonzern
Im Zuge wirtschaftlicher Krisen wurde die "Preussische Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft" nach und nach umgebaut, verabschiedete sich vom Bergbau und konzentrierte sich in den 90er Jahren verstärkt auf Dienstleistungen und Tourismus.
1997 kaufte sich die Preussag bei Hapag-Lloyd ein und bekam so einen Anteil am Reiseunternehmen Tui, das sie später komplett übernahm. 2002 nannte sich die Preussag AG in Tui AG um. Von der industriellen Vergangenheit ist fast nichts mehr übrig.
Tui bleibt gelassen
In der Konzernzentrale in Hannover sieht man der Klage gelassen entgegen. Eine Klageschrift sei bislang nicht eingegangen, die Vorwürfe seien aber bekannt. "Die Forderungen entbehren jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage", heisst es in einer Stellungnahme.
"Die juristische Klärung wurde bereits in den Jahren 1987 bis 1996 (...) abgeschlossen." Der Preussag hätten im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen keine Vorwürfe gemacht werden können.
22 deutsche Firmen beteiligt
Tatsächlich waren die Beziehungen deutscher Firmen in den Irak schon früher im Fokus von Ermittlern und Gerichten. Ein Bericht des Simon Wiesenthal Zentrums in Los Angeles zählte 1990 22 deutsche Firmen auf, die beim Aufbau des irakischen Chemiewaffenprogramms geholfen hätten.
Und in einem 1995 den Vereinten Nationen vorgelegten Bericht über das irakische Chemiewaffenprogramm findet sich an 248 Stellen der Verweis auf Lieferungen aus Deutschland: Glasrohre, Behälter, Kondensatoren und vieles mehr.
Niederländer zu langer Haftstrafe verurteilt
Es gab eine Sonderkommission des Kölner Zollkriminalinstituts (ZKI), Hausdurchsuchungen und mehrere Prozesse unter anderem wegen Verstosses gegen das Aussenwirtschaftsgesetz. Am Ende der Ermittlungen und Verfahren standen drei kurze Bewährungsstrafen.
Lediglich ein niederländischer Unternehmer wurde 2007 zu 17 Jahren Haft wegen Beihilfe an Kriegsverbrechen verurteilt. Im Irak wurde 2010 der Vetter von Saddam Hussein, der als "Chemie-Ali" bekannt gewordene Ali Hasan al-Madschid als Hauptverantwortlicher des Angriffs auf Halabdscha zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Nachweis schwierig
"In den Verhandlungen in den 80ern und 90ern ging es um rein technische Anschuldigungen von illegalem Waffenhandel", sagt Anwalt Mairone. Jetzt gehe es um eine Zivilklage wegen Völkermordes. "Wir haben über acht Jahre hinweg einen Berg an Beweisen gesammelt und neue Zeugenaussagen gefunden, die bislang nicht berücksichtigt wurden."
Internationale Chemiewaffenexperten halten den juristischen Nachweis einer wissentlichen Beteiligung der Firmen am Aufbau des irakischen Chemiewaffenprogramms allerdings für schwierig. "Der Kontext der Exportkontrollen für chemische Technologie war in den 80er Jahren ein anderer", sagt etwa Oliver Meier von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Das Problem sei gewesen, dass viele Bauteile und Produkte zivil genutzt oder militärisch eingesetzt werden konnten.
Was nicht verboten ist, ist erlaubt
"Nach und nach ist in den Jahren nach dem Golfkrieg deutlich geworden, wie sehr westliche Staaten involviert waren und wie eng der Schulterschluss mit der irakischen Regierung von Saddam Hussein damals war." Erst nach und nach seien Ausfuhrkontrollen angepasst worden. Früher habe eher die Devise gegolten: "Alles was nicht explizit verboten ist, galt als erlaubt", sagt Meier. Das spreche aber niemanden von der politischen und moralischen Verantwortung frei. "Einige Firmen waren damals skrupellos und haben sich auf die Rechtslage zurückgezogen."
Kein Verstoss gegen Exportrecht
Die Firma Karl Kolb aus dem hessischen Dreieich verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die von der inzwischen nicht mehr existierenden Firma Pilot Plant - mit der es Überschneidungen bei Unternehmensvertretern gab - in den Irak gelieferten Güter sämtlich im Einklang mit deutschem Exportrecht gestanden hätten.
Die Firma bedauert, "dass US-amerikanische Anwälte die Tragödie von Halabdscha wider besseres Wissen (...) zu ihren Geschäftszwecken missbrauchen." Sie weist jeden Vorwurf zurück, dass in den Irak gelieferte Produkte "für die Produktion von Kampfstoffen hätten verwendet werden können oder missbräuchlich verwendet wurden".
Förderung durch die Kohl-Regierung
Die Heberger Bau aus Rheinland-Pfalz teilte auf Anfrage mit, wie viele andere deutsche Baufirmen auch, in den 70er/80er Jahren als Bauunternehmen im Irak aktiv gewesen zu sein.
"Die Aktivitäten im Irak wurden von der damaligen deutschen Regierung gefördert." Da auch der Firma keine förmliche Klage vorliege, könne keine weitere Stellungnahme abgegeben werden.
Für die Menschen in Halabdscha bleibt der 16. März 1988 unvergessen. Noch immer litten die Menschen unter den Spätfolgen, behauptet die Opferorganisation Halabja Victims Society. Deswegen fordern sie Entschädigung. Und dass internationale Firmen die Verantwortung übernehmen. © dpa
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