1.000 abgelehnte Asylbewerber sollen Deutschland nach dem Willen von CDU-Generalsekretär Peter Tauber täglich verlassen. Doch so einfach ist das nicht. Tatsächlich werden nur wenige Abschiebungen durchgesetzt – auch wenn die Zahlen derzeit steigen.
In der Flüchtlingskrise vergeht kaum ein Tag, an dem ein Politiker nicht mit einer besonders lautstarken Forderung die Aufmerksamkeit auf sich lenkt.
Nun hat sich Peter Tauber, der Generalsekretär der CDU, in der "Rheinischen Post" zu Wort gemeldet.
Die Bundesländer stünden bei täglich mehr als 2.000 Asylentscheidungen, von denen die Hälfte negativ beschieden würde, "in der Pflicht", jeden Tag 1.000 abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer abzuschieben.
Dafür seien die Länder verantwortlich und nicht der Bund.
Taubers Worte stehen allerdings im starken Kontrast zur Realität: Rund eine Millionen Flüchtlinge kamen 2015 nach Deutschland.
Bis Ende November wurden etwa 18.000 Asylbewerber abgeschoben, 35.000 gingen freiwillig in ihre Heimatländer zurück.
Allerdings befanden sich zum Stichtag 30. Juni 2015 rund 540.000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland, die grosse Mehrheit davon schon seit mehr als zehn Jahren.
51.000 Menschen hätten als "unmittelbar Ausreisepflichtige" das Land bis Ende August eigentlich umgehend verlassen müssen.
Asylbewerber oft jahrelang geduldet
Warum bleiben viele von ihnen trotzdem in Deutschland? Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.
Zum einen klagen zahlreiche Asylbewerber gegen den Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, andere tauchen ohne Papiere unter oder verschleiern ihre Staatsbürgerschaft.
Die Abschiebung, die meist per Flugzeug erfolgt, kann auch durch die Behörden ausgesetzt werden: ein fehlender Pass, eine Erkrankung, die Weigerung des Heimatlandes zur Aufnahme.
Wer nicht ausreisen kann, erhält oft eine Duldung. 2014 lebten in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung etwa 113.000 Geduldete.
Ihre Papiere entsprechen keinem Aufenthaltstitel, gelten aber als Nachweis, nicht illegal in Deutschland zu leben.
Viele der geduldeten Migranten halten sich seit Jahren hier auf, einige haben sich sogar gut integriert: Kinder gehen zur Schule, Erwachsene dürfen nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde und die örtliche Arbeitsagentur eine Arbeit aufnehmen.
Die immer wieder verlängerten Duldungen sorgen aber auch für grosse Ungewissheit bei den Betroffenen, denn sie können nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten oder sich im Land frei bewegen.
Künftig will die grosse Koalition Menschen, die keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, aber einen gesicherten Lebensunterhalt bestreiten, den dauerhaften Verbleib erleichtern.
Rund 30.000 Asylbewerber könnten davon profitieren.
Rechte und Pflichten
Auch geduldete Asylbewerber haben Anspruch auf Sozialleistungen sowie Kinder- und Jugendhilfe.
"Die Sozialleistung richtet sich nach ihrem jeweiligen Status, aber grundsätzlich kann man sie 10 bis 15 Prozent unter dem Hartz IV-Satz einordnen", sagte Bernd Mesovic von Pro Asyl gegenüber "Focus Online".
Im Ende 2015 beschlossenen Asylpaket der Bundesregierung wurde festgelegt, dass Menschen ohne Aussicht auf Bleiberecht und mit einem festen Ausreisetermin nur bis zu diesem Zeitpunkt Leistungen erhalten können.
Wer das Land dann nicht verlässt, hat nur noch Anspruch auf eine Mindestsicherung. Immer wieder wurde darüber hinaus von Politikern gefordert, Gelder durch Sachleistungen zu ersetzen, um Anreize für die Asylbewerber zu senken.
Die meisten Bundesländer lehnen das wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands weiterhin ab.
Darüber hinaus müssen sich Geduldete an eine Reihe von Bestimmungen und Auflagen halten. Dazu gehört die so genannte Residenzpflicht.
Diese wird von der zuständigen Behörde festgelegt und umfasst in der Regel das jeweilige Bundesland.
Die Ausländerbehörde kann das Gebiet jedoch erweitern, wenn es Arbeit, Ausbildung oder der Familienzusammenhalt erfordern.
Menschen ohne Aufenthaltsrecht haben übrigens keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs, sie können aber freie Plätze einnehmen – wenn es sie gibt.
Die Schulpflicht gilt dagegen in einem Teil der Bundesländer auch für geduldete Kinder und Jugendliche, sogar für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Gerade für die oft gut integrierten Kinder ist eine Abschiebung ein tiefer Einschnitt, während sich die Politiker gerne hinter Zahlen verstecken.
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