Australien will Hunderte Asylbewerber zurück in abgelegene Internierungslager schicken, darunter 37 Babys. Die Entscheidung sorgt international für Kritik. Doch auch in Deutschland stehen Recht und Moral offenbar nicht immer im Einklang.

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Plötzlich läutet die Klingel, um drei Uhr in der Nacht. Es ist kurz vor Weihnachten im Dezember 2014, als eine 18-jährige Tschetschenin in einem Mehrfamilienhaus in Leipzig aus dem Schlaf gerissen wird. Polizisten stehen an der Türschwelle, die junge Frau soll in ihr Heimatland abgeschoben werden.

Als sie erfährt, dass sie von den Eltern und den beiden jüngeren Brüdern getrennt wird, will sie in Panik aus dem Fenster springen und ihrem Leben ein Ende setzen. Feuerwehr und Rettungsdienst bauen auf der Strasse ein Sprungtuch auf.

Der Selbstmord misslingt, aber die Abschiebung wird noch in der gleichen Nacht vollzogen. Alltag in Deutschland.

2015 wurden bundesweit mehr als 18.000 Menschen abgeschoben, 2014 waren es 10.900. Männer, Frauen und Familien sind betroffen. Nur unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge haben Anspruch auf besonderen Schutz: Sie dürfen nicht abgeschoben werden.

Anwalt: Australien verstösst gegen internationales Recht

Für Kritik hat nun die Entscheidung des Obersten Gerichts in Australien gesorgt, 267 Asylbewerber zurück in entlegene Flüchtlingseinrichtungen zu schicken. Darunter sind 37 in Australien geborene Babys und 54 weitere Kinder, die zur medizinischen Behandlung aufs Festland geflogen worden waren. Ihnen droht nun die Abschiebung in Lager, deren Lebensbedingungen von Menschenrechtsorganisationen immer wieder kritisiert werden.


"Diese Entscheidung des Obersten Gerichts ist schwer nachvollziehbar und mit menschenrechtlichen Verpflichtungen im 21. Jahrhundert schwer in Einklang zu bringen", sagt Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte.

"Der Umgang mit Flüchtlingen, so wie ihn Australien praktiziert", betont der Anwalt gegenüber diesem Portal, "verstösst offenbar gegen internationales Recht." Anerkannte Flüchtlinge haben unter anderem das Recht, sich frei zu bewegen, das Recht auf Bildung und auf Zugang zum Arbeitsmarkt.

Auf den Inseln Nauru, Papua-Neuguinea oder der Weihnachtsinsel werden Bootsflüchtlinge untergebracht, die in Australien Asyl beantragt haben. Selbst wenn ihr Flüchtlingsstatus anerkannt wird, haben sie keine Chance, aufs Festland zu gelangen. In der Vergangenheit hatten sich Lagerinsassen aus Verzweiflung über ihre Situation immer wieder selbst schwer verletzt.

Immer mehr Abschiebungen

Auch in Deutschland kommt es bei Abschiebungen immer wieder zu dramatischen Situationen, wie das Beispiel aus Leipzig zeigt. Oder jenes einer kosovarischen Grossfamilie in Prüm in Rheinland-Pfalz, die im Dezember trotz eines schwerbehinderten Kindes ebenfalls mitten in der Nacht abgeschoben wurde.

"Es gibt auch in Deutschland Praktiken, wo ich mich frage, ob sie mit den Menschenrechten vereinbar sind", sagt Cremer. Es gebe hierzulande einen Abschiebungsschutz, etwa "bei lebensbedrohlichen Situationen in den Heimatländern oder wenn Krankheiten die Ausreise nicht möglich machen".


Gerade bei den Verantwortlichen in Bundesländern, in denen die SPD, die Linkspartei oder die Grünen an der Regierung beteiligt sind, sorgen solche hässlichen Bilder und die damit verbundenen Negativschlagzeilen für Magenschmerzen. Thüringen und Schleswig-Holstein erliessen im Winter 2014/15 gar einen Abschiebestopp.

Weil 2015 mehr als eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet sind, wird die Zahl der Abschiebungen in den nächsten Monaten noch einmal deutlich steigen – mehr Frauen und Kinder werden betroffen sein.

Obwohl es im Vorjahr in absoluten Zahlen mehr Rückführungen als in den Jahren davor gab, nahmen die Abschiebungen relativ gesehen ab. Nordrhein-Westfalen schob 2014 zehn Prozent der abgelehnten Asylbewerber ab, 2015 war es ein Prozent. Dieser Trend herrscht in anderen Bundesländern ebenfalls vor.

CDU-Politiker: Humanität durch Abschiebungen schützen

"Der Konflikt zwischen dem Wunsch nach möglichst humaner Abschiebepraxis und der Notwendigkeit vermehrter Abschiebungen dürfte den Verantwortlichen in der Republik noch manch unangenehme Entscheidung abverlangen", analysierte Till Stoldt in der "Welt".

Beim Abschieben müsse die Humanität geschützt werden, sagte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende im nordrhein-westfälischen Landtag, André Kuper. Humanität werde aber "auch dadurch geschützt, dass ein Land seine Fähigkeit aufrecht erhält, Flüchtlinge aufzunehmen – durch Abschiebungen".

Selbst Anwalt Hendrik Cremer gibt zu, dass es "menschenrechtlich nicht untersagt ist, Menschen abzuschieben." Es komme immer auf den Einzelfall an.

"Für Kinder gilt ein erhöhter Abschiebschutz", gibt der Experte zu Bedenken. "Hier sollte von den Behörden besonders sorgfältig entschieden werden." Denn für die Flüchtlingskinder, die in Kitas oder Schulen oft früher und besser als ihre Eltern integriert sind, ist eine Abschiebung besonders schmerzhaft.

Zur Person: Dr. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte
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