Im Fall um den Imam Abu Ramadan aus Biel ist ein Urteil gefallen. Das gab das Bundesverwaltungsgericht am Freitag bekannt.
Der umstrittene Bieler Prediger Abu Ramadan verliert seinen Asylstatus.
Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt somit den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM), wie das BVGer am Freitag mitteilte.
Zwölf freiwillige Reisen nach Libyen
In der Presseaussendung heisst es, dass die Schweizer Behörden dem libyschen Staatsangehörigen im Jahr 1998 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und den Asylstatus gewährt hätten.
Allerdings habe man festgestellt, dass der Betroffene im Jahr 2013 von der libyschen Vertretung in der Schweiz antragsgemäss einen libyschen Pass erhalten habe, dessen Gültigkeit in der Folge auch verlängert wurde.
Mit diesem Pass habe sich Abu Ramadan zwölf Mal offen und legal nach Libyen begeben, ohne von den Behörden behelligt zu werden. Zuletzt geschah dies im Jahr 2017 für mehr als einen Monat.
Infolgedessen kam das BVGer zu dem Schluss, dass sich der umstrittene Prediger freiwillig wieder unter den Schutz Libyens gestellt habe, dessen Staatsangehörigkeit er nach seiner Ankunft in der Schweiz ja auch stets behalten habe.
Keine Auswirkung auf Aufenthaltsbewilligung
Die Aberkennung von Flüchtlingseigenschaft und Asylrecht habe allerdings keine direkte rechtliche Auswirkung auf die Ramadans Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.
Dafür müssten eigene Verfahren vor den kantonalen Behörden und später möglicherweise vor den eidgenössischen Behörden in die Wege geleitet werden. Eine Anfechtung ist übrigens nicht möglich. Es handle sich um ein endgültiges Urteil.
Der Fall des Libyers hatte bereits vor gut einem Monat für Schlagzeilen gesorgt.
Damals hatten Recherchen des "Tages-Anzeigers" und der SRF-"Rundschau" offenbart, dass er von 2004 bis Anfang 2017 von Sozialhilfe gelebt und in diesem Zeitraum beinahe 600'000 Franken auf diesem Wege erhalten haben soll.
In der Bieler Moschee ist Abu Ramadan bekannt für seine Hasspredigten. (fte)
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