In knapp vier Wochen dürfen die Schweizer über die von Ständerat Thomas Minder initiierte Abzocker-Initiative abstimmen. Doch worum geht es bei der geplanten Überarbeitung des Aktienrechts eigentlich genau?

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Insgesamt umfasst die Initiative 24 Forderungen zur Begrenzung von Manager-Gehältern und für mehr Aktionärsdemokratie. So sollen Aktionäre bei der jährlichen Generalversammlung verbindlich über die Höhe aller Vergütungen für Geschäftsführung und Verwaltungsrat abstimmen. Eine Obergrenze für Boni ist dabei nicht vorgesehen: Die Aktionäre sollen auch weiterhin selbst entscheiden, was ihnen die Leistungen ihrer Führungskräfte wert sind.

Abfindungen, Antrittsprämien und ähnliche Sonderzahlungen wird es dagegen in Zukunft nicht mehr geben, wenn sich eine Mehrheit für die Initiative findet. Die gängige Praxis, dass Manager bei verschiedenen Unternehmen einer Firmengruppe mehrere Posten, zum Beispiel als Berater, innehaben, soll durch die Initiative ebenfalls verboten werden.

Die Zahl der Positionen bei anderen Firmen ausserhalb der eigenen Unternehmensgruppe wird beschränkt. Dauer von Arbeitsverträgen, Gehaltshöhe und viele weitere Vereinbarungen hinsichtlich der Regeln für Führungskräfte sollen nach Wunsch der Befürworter der Initiative in den Unternehmensstatuten festgelegt werden.

Verstösse gegen die Vorschriften sollen mit hohen Geldbusssen und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Initiatoren sind der Meinung, dass nur die Abzockerinitiative zeitnah eine echte Verbesserung der Aktionärsrechte und einen Standortvorteil für die Schweiz bringt. Sollten sich die Schweizer trotz der momentanen Umfragemehrheit bei der Abstimmung am 03. März 2013 gegen die Initiative entscheiden, tritt automatisch der vom Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag in Kraft.

Was bringt das "Ja" zur Initiative?

Während bei einem "Ja" für die Initiative eine Umsetzung innert eines Jahres erforderlich wäre, hätte die Regierung bei einem "Nein" mehr als zwei Jahre Zeit, den Gegenvorschlag umzusetzen. Dieser umfasst zwar fast 40 Prozent der Forderungen der Initiative, lässt aber deutlich mehr Hintertürchen offen. Im Gegensatz zur Initiative soll das Votum der Aktionäre in den meisten Fällen, wie beispielsweise bei der Festsetzung von Managergehältern, nur beratend, aber nicht verbindlich sein.

Eine Höchstgrenze für Posten in anderen Unternehmen ist ebenso wenig vorgesehen wie ein Verbot von Beratertätigkeiten innert der eigenen Unternehmensgruppe. Auch Sanktionen bei Verstössen gegen die festgesetzten Regelungen soll es nicht geben, wenn es nach den Gegnern der Initiative geht. Dafür würde es Aktionären einfacher gemacht, gegen Manager zu klagen, die ungerechtfertigt Zahlungen beziehen.

Nach Meinung der Abzocker-Gegner würde die Initiative einen unnötigen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten verursachen, übertriebenen Gehältern aber dennoch keinen Riegel vorschieben. Zudem würde das strenge Börsenrecht der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz schaden und somit Arbeitsplätze gefährden.

Gegenstimmen gegen Bezahlung

Zu bedenken ist allerdings, dass der Gegenvorschlag grösstenteils vom Wirtschaftsverband economiesuisse und somit indirekt von den betroffenen Unternehmen selbst forciert wurde. In den letzten Wochen geriet der Verband immer wieder in die Schlagzeilen, weil er unter anderem in verschiedenen Internetforen gegen Bezahlung Kommentare gegen die Initiative platzieren liess oder gezielt Webadressen wie abzocker-initiative-ja.ch kaufte, und so Verwirrung bei den Stimmberechtigten auslöste.

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