Die Handschlag-Affäre von Therwil hatte weite Kreise gezogen. Nun haben die Baselbieter Behörden ein Machtwort gesprochen: Schüler dürfen den Händedruck in Zukunft aus religiösen Gründen nicht mehr verweigern.

Mehr aktuelle News

Dürfen Lehrerinnen ihre Schüler zum Händedruck verpflichten, wenn sie ihn aufgrund des Geschlechts verweigern und dies religiös begründen? Diese Frage hat die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BKSD für die Sekundarschule Känelmatt in Therwil rechtlich bejaht.

Wie die Behörde in einem Communiqué mitteilte, wiegt das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern höher als die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Schüler. Die soziale Geste des Händedrucks sei wichtig für die Vermittelbarkeit von Schülerinnen und Schülern im späteren Berufsleben.

Die temporäre Regelung der Sekundarschule Therwil, dass die beiden Schüler auf den üblichen Handschlag verzichten durften, wird damit aufgehoben.

Händedruck kann eingefordert werden

Der Händedruck könne durch eine Lehrperson folglich eingefordert werden, teilte Bildungsdirektorin Monica Gschwind den Leitern der Baselbieter Volksschulen mit.

Wird er weiter verweigert, kommen die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung: Die Erziehungsberechtigten können ermahnt oder mit einer Busse von bis zu 5‘000 Franken gebüsst werden.

Dazu können Disziplinarmassnahmen bei den Schülern ergriffen werden. Möglich seien etwa eine mündliche Mahnung, eine Aussprache mit den Eltern oder ein schriftlicher Verweis gegenüber den Erziehungsberechtigten.

Die Handschlag-Affäre war Anfang April hochgekocht: Zwei muslimische Schüler hatten sich aus religiösen Gründen geweigert, ihrer Lehrerin die Hand zu geben. Die Schulleitung tolerierte dies, bis der Vorfall der Öffentlichkeit bekannt wurde. (rs)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.