• Seit rund zwei Wochen sitzt eine Gruppe von Flüchtlingen an der belarussisch-polnischen Grenze fest.
  • Die 28 Menschen dürfen weder zurück nach Belarus noch weiter nach Polen.

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Polen weigert sich nach wie vor, eine an der Grenze zu Belarus festsitzende Gruppe von Migranten einreisen zu lassen. Eine Sprecherin des polnischen Grenzschutzes sagte am Freitag der Nachrichtenagentur PAP, die Migranten würden offensichtlich aus Belarus mit Lebensmitteln versorgt, um an der Grenze ausharren zu können.

Die Migranten stammen nach Angaben von polnischen Hilfsorganisationen aus Afghanistan. Seit rund zwei Wochen halten sie sich im Grenzgebiet bei dem Dorf Usnarz Gorny auf, um aus Belarus über die EU-Aussengrenze nach Polen zu gelangen.

Die Zahl der Personen, die weder nach Belarus zurück noch nach Polen weiter dürfen, gab die Grenzschutz-Sprecherin mit 28 an. Unter ihnen seien vier Frauen, ansonsten nur Männer. Davor hatten die polnischen Behörden von 24 Personen gesprochen, Menschenrechtsaktivisten hingegen von 32.

Polen versperrt freiwilligen Helfern den Weg

Die Sprecherin vermutete, dass die Zahl sich ändere, weil Belarus den Menschen ermögliche, ihre Position zu verlassen, um heimlich Essen zu bekommen. "Wir sehen, dass sich die Zahl ändert. Gestern (Donnerstag) haben wir auch gesehen, dass belarussische Sicherheitskräfte ihnen Essen geliefert haben. Sie hatten warme Mahlzeiten und Teller."

Der TV-Nachrichtensender TVN24 berichtete am Freitagmorgen, dass die polnischen Sicherheitskräfte am Vorabend Geistliche und freiwillige Helfer daran gehindert hätten, den Migranten Medikamente und Lebensmittel zu bringen.

Polnische Grenzschützer, Polizisten und Soldaten riegelten dem Bericht zufolge jede Zugangsmöglichkeit zu den Flüchtlingen ab und schickten alle Helfer zurück. Auch der Blick auf die in Zelten hausenden Menschen werde durch Dienstfahrzeuge weitgehend versperrt.

Erst am Donnerstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Regierung in Warschau zu Hilfsmassnahmen verpflichtet. Polen müsse Nahrung, Wasser, Kleidung, medizinische Unterstützung und wenn möglich auch vorläufige Unterkünfte stellen, entschied das Gericht mit Sitz in Strassburg am Donnerstag. Die Entscheidung bedeute aber nicht, dass Polen die Afghanen einreisen lassen müsse, betonte das Gericht.  © dpa

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