Die Reform der Altersvorsorge hat die vorletzte Hürde genommen: Auch in der Schlussabstimmung geben die Räte ihr Einverständnis. Damit kann das Schweizer Volk Ende September über die Vorlage abstimmen.
Auch in der Schlussabstimmung haben National- und Ständerat die AHV-Reform gutgeheissen. Anders als beim Votum vom Donnerstag reichte eine relative Mehrheit.
Diese wurde im Ständerat mit 27 zu 18 Stimmen erreicht. Die Nationalräte entschieden sich mit 100 zu 93 Stimmen dafür - bei vier Enthaltungen.
Im nächsten Schritt bestimmt die Bevölkerung über die Reform der Altersvorsorge: Am 24. September kommt sie vors Volk. Die Zustimmung von Volk und Ständen ist notwendig, weil die Reform über eine Mehrwertsteuer-Erhöhung finanziert werden soll - und dafür die Verfassung angepasst werden muss. Von der Erhöhung merken Konsumentinnen und Konsumenten allerdings nichts, weil gleichzeitig die IV-Finanzierung ausläuft.
Erste Änderungen ab 2018
Sofern die AHV-Reform eine Mehrheit findet, treten Anfang 2018 folgende Änderungen in Kraft:
- Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent
- schrittweise Anhebung des Rentenalters bei Frauen auf 65 Jahre
2019 erfolgt der nächste Schritt:
- Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge
2021 kommt Teil drei:
- Weitere Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,3 Prozent
Besonders langfristig greift die Rentenreform nicht: Die AHV ist höchstens bis 2030 finanziert. Damit muss der Bundesrat in einigen Jahren schon die nächste Reform aufgleisen. (ank)
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