Inhaftierte Eltern, allein in Heimen platzierte Kinder, missachtete Familienzusammengehörigkeit: Der aktuelle Bericht von Amnesty International prangert die Schweiz wegen unmenschlichen Abschiebungen von Migranten an.

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Im vergangenen Jahr haben die Schweizer Behörden nach Angaben von Amnesty International (AI) mehrere Asylsuchende ungeachtet ihrer familiären Bindungen im Land abgeschoben. Laut der Menschenrechts-Organisation ist die Schweiz sehr strikt in der Anwendung des Dubliner Übereinkommens, gemäss dem ein Asylgesuch im ersten europäischen Ankunftsland gestellt werden muss.

Setzt die Schweiz das Dublin-Abkommen zu rigoros um?

Der Jahresbericht von AI verweist insbesondere auf den Fall einer afghanischen Familie: Die Eltern wurden inhaftiert und deren Kinder vorübergehend getrennt untergebracht, bevor die Familie nach Norwegen abgeschoben wurde. Das Bundesgericht hat dieses Vorgehen des Kantons Zug im Mai 2017 als "illegal" und "unverhältnismässig" verurteilt.

Denise Graf, Juristin und Asyl-Expertin bei der Schweizer Sektion von AI, fordert die Schweiz auf, die Bedürfnisse von Frauen und Kindern im Bereich Migration und Asyl stärker zu berücksichtigen.

swissinfo.ch: Handelt es sich bei der Inhaftierung und Trennung dieser afghanischen Familie um einen Einzelfall?

Denise Graf.: Nein, es gibt viele ähnliche Fälle. Nebst dem Fall der afghanischen Familie haben wir Kenntnis von einer Asylsuchenden, die bis zu ihrer Abschiebung inhaftiert war, während ihr Kind allein in einem Heim untergebracht wurde.

Vor Weihnachten wurde zudem eine junge Eritreerin, die im achten Monat schwanger war und von ihrem einjährigen Kind begleitet wurde, zum dritten Mal nach Italien zurückgebracht. Dem Vater der Kinder wurde jedoch der Flüchtlingsstatus in der Schweiz zuerkannt. Er versuchte, die Kinder ein Jahr lang anzuerkennen, aber die Behörden sagten ihm immer wieder, dass dies nicht möglich sei. Das Paar war zwar getrennt, aber der Mann hat eine starke Bindung zu den Kindern. Dieser Fall ist schockierend, zumal die Schwester der jungen Frau, die mit ihr zusammen auf dem gleichen Weg in die Schweiz gekommen war, provisorisch aufgenommen wurde. Die Schweiz muss die familiären Bindungen berücksichtigen.

swissinfo.ch: Das Urteil des Bundesgerichts im Fall der afghanischen Familie verpflichtet die Kantone, für Familien alternative Lösungen zur Trennung und Inhaftierung zu finden. Wird diese Regel inzwischen eingehalten?

D.G.: Nur teilweise. Ich habe nicht mehr von Fällen gehört, in denen beide Eltern inhaftiert wurden. Aber Fälle, in denen entweder Vater oder Mutter inhaftiert werden, gibt es weiterhin. Die kantonalen Behörden suchen nicht immer nach Alternativen zur Inhaftierung eines Elternteils. Die afghanische Familie hat nie versucht, sich den Behörden zu entziehen. Es gab daher überhaupt keinen Grund, sie ins Gefängnis zu stecken. Und das passiert häufig auf diese Art.

swissinfo.ch: Der Europarat wirft der Schweiz vor, die Bedürfnisse von Frauen und Kindern in der Betreuung von Migrantinnen und Migranten nicht ausreichend zu berücksichtigen. Welche Defizite sehen Sie in diesem Bereich?

D.G.: Zunächst einmal ist es inakzeptabel, dass Kinder in den Bundesunterkünften für Asylbewerber nicht eingeschult werden. Eine seit 2016 in Kraft getretene Klausel im Asylgesetz sieht einen Grundschulunterricht für Minderjährige vor. Wir müssen die Interessen der Kinder stärker berücksichtigen.

Das zweite gewichtige Problem betrifft die Frauen. Viele Migrantinnen haben im Herkunftsland oder auf der Flucht sexuelle Gewalt erlitten. In der Schweiz werden sie dann in den Asylzentren neben den Zimmern der Männer untergebracht, wo sie deren Diskussionen nächtelang mithören. Viele Frauen haben Angst, sie gehen nachts nicht auf die Toilette, weil sie vor den Schlafräumen der Männer durchgehen müssen. Manche können vor Angst nicht schlafen. Man ist sich ihrer Situation absolut nicht bewusst. Es müssen Massnahmen ergriffen werden, um den Schutz der Frauen zu garantieren.


Übertragung aus dem Französischen: Sibilla Bondolfi

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