Jahrzehntelang kämpfte Anne-Marie Rey für das Abtreibungsrecht der Frauen. Ihr Ziel erreichte sie am 2. Juni 2002, als das Schweizervolk die Fristenregelung mit einem hohen Ja-Stimmen-Anteil annahm. Nun ist die Frauenrechtlerin und Sozialdemokratin im Alter von 78 Jahren einem akuten Herzversagen erlegen.
Anne-Marie Rey, die an der Dolmetscherschule in Genf studiert hatte, gehörte 1973 zu den Gründerinnen der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs.
Ihr Antrieb kam aus persönlicher Betroffenheit, denn sie war selber ungewollt schwanger geworden und wollte das Kind nicht behalten. "Ich spürte Wut, dass der Staat über mein Leben bestimmen will", sagte sie. Es ging ihr aber nicht nur um sich selber: "Für mich ist es eine absolut zentrale und existenzielle Frage, wann und ob und unter welchen Bedingungen eine Frau ein Kind bekommt", sagte sie damals.
Jahrzehntelanges Ringen
Bis Rey, die Tochter eines Frauenarztes, am Ziel war, musste sie unzählige Niederlagen einstecken. Im Juni 2002 war es soweit: Die Fristenlösung wurde von 72,2% des Schweizer Stimmvolkes angenommen. Es war quasi eine Anpassung an die gängige Praxis in den liberaleren Kantonen. Die Frauen konnten nun schweizweit bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal abtreiben – wie in vielen anderen europäischen Ländern auch.
Der "Mutter" der Fristenlösung ging es allerdings um mehr als um eine Anpassung der Gesetze an die Praxis. "Nun wird von Gesetzes wegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen anerkannt", so die Frauenrechtlerin am Deutschschweizer Radio.
Gemäss Bundesamt für Statistik kam es 2015 in der Schweiz zu insgesamt 10'255 Schwangerschaftsabbrüchen. Die Rate von 6,5 Abbrüchen auf 1000 Frauen bleibt weiterhin die niedrigste in ganz Europa.
Die Fristenlösung ist eine weit verbreitete Praxis in Europa. Sehen Sie andere Möglichkeiten im Fall unerwünschter Schwangerschaften? Ihre Meinung interessiert uns!
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