Eine Allianz aus den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender fordert die Regierungschefs der Bundesländer auf, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 zu erhöhen.
Hintergrund ist, dass sich einige Ministerpräsidenten gegen ein Plus stemmen, obwohl eine unabhängige Expertenkommission (KEF) die Steigerung von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro empfohlen hatte. Eigentlich müssen sich die Länder eng daran orientieren.
In dem am Dienstag veröffentlichten Appell aus den Reihen der Aufsichtsgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio heisst es: "In unseren Aufsichtsfunktionen sehen wir mit Sorge, dass das durch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten vorgeprägte Verfahren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten derzeit nicht eingehalten wird." Dies führe dazu, dass die Anstalten in der Planung von Investitionen und Produktionen sowie die Beschäftigten und auch die Aufsichtsgremien selbst "ohne klare Zukunftsperspektive wichtige Zeit verlieren".
Aus den Ländern, die gegen eine Erhöhung sind, hört man hingegen, dass es nicht zu Finanzierungsproblemen kommen würde, wenn der Rundfunkbeitrag nicht zum Jahreswechsel steigt. Derzeit arbeiten die Bundesländer an Reformideen für die Häuser - Politiker setzen auf Einsparpotenziale. Im Herbst wollen Medienpolitiker ein Reformkonzept erarbeitet haben. Die Länder legen in Staatsverträgen den Rahmen mit Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest, der mit dem Rundfunkbeitrag finanziert wird.
Den Appell, der von mehr als 30 unterschiedlichen Gremien-Vertretern unterzeichnet ist, machte die Gewerkschaft Verdi öffentlich. Verdi-Chef Frank Werneke ist selbst Mitglied im ZDF-Fernsehrat. Auf ihn und ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme geht die Initiative demnach zurück. In dem Schreiben heisst es auch: Eine Verschiebung der Umsetzung der moderaten Beitragsempfehlung würde weitere zusätzliche Sparmassnahmen erfordern, die Funktion, Qualität und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Dauer schwächen würden.
Die Autoren machen zudem klar, dass sie - falls der Beitrag nicht steigen sollte - die Umsetzung der Programmaufträge gefährdet sehen. Man könnte sich dann veranlasst sehen, die Senderchefs aufzufordern, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. "Eine Aushöhlung des rechtsstaatlich festgelegten Verfahrens hilft vor allem den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", heisst es.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits vor Jahren die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft gesetzt. Sachsen-Anhalt hatte sich als einziges Bundesland gegen das Plus gestemmt und eine Erhöhung zunächst verhindert. Die Sender klagten und setzten sich durch. © dpa
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