Ab dem Urnengang vom 24. September können rund 102'000 in der Schweiz wohnhafte und 75'000 im Ausland lebende Stimmberechtigte per Mausklick abstimmen. Der Bundesrat hat kantonale Gesuche von Aargau und St. Gallen für die nächsten zwei Jahre genehmigt.

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Damit ist die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Vorlagen nun in acht Kantonen möglich, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Bereits bewilligt hatte er E-Voting-Versuche in Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, Neuenburg und Genf.

Auslandschweizer, die in diesen Kantonen heimatberechtigt sind, dürfen per Mausklick ihre Stimme abgeben.

Fünf Pilotgemeinden in St. Gallen

In St. Gallen werden zudem ab der nächsten Abstimmung im September fünf ausgewählte Pilotgemeinden in die Versuche miteinbezogen.

Bei der elektronischen Stimmabgabe kommen zwei verschiedene Modelle zum Einsatz: Genf wird sein eigenes System einsetzen.

Auf dieses setzen auch Bern, Luzern, Basel-Stadt, St. Gallen und Aargau. Der Kanton Neuenburg wird das System der Post verwenden, das auch in Freiburg zum Einsatz kommt.

Frühere Versuche gescheitert

Bevor elektronische Abstimmungen in der Schweiz eingeführt werden können, müssen diese Systeme hohe Sicherheitsansprüche erfüllen. Daran scheiterte zuletzt das gemeinsame E-Voting-Projekt von neun Kantonen für die nationalen Wahlen 2015.

Der Bundesrat hatte eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses geortet und dem System des Konsortiums im August 2015 die Zulassung für die eidgenössischen Wahlen verweigert. Darauf löste sich das Konsortium auf.

Der Bundesrat legt nach eigenen Angaben "besonderes Augenmerk" auf "Vote électronique". Sein Ziel ist, dass bis zu den nächsten nationalen Wahlen 2019 zwei Drittel der Kantone "die elektronische Stimmabgabe flächendeckend für alle Stimmberechtigten einführen" sollen.

swissinfo.ch und Agenturen

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