Die Stadt Basel hat den Einbürgerungsgesuch von zwei muslimischen Mädchen abgelehnt, weil diese aus religiöser Überzeugung nicht am Schwimmunterricht sowie an Schulausflügen teilnehmen wollen.

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Als Begründung führen die Behörden an, dass dadurch die Schulpflicht verletzt werde.

Ein 14-jähriges Mädchen und ihre zwölf Jahre alte Schwester stellten im vergangenen Jahr den Gesuch auf Einbürgerung in der Stadt Basel. Das berichtet das "SRF". Da die beiden Schwestern jedoch weder den Schwimmunterricht besuchten, noch an Fahrten ins Schullager teilnahmen, verweigerte die zuständige Gemeinde den Antrag und damit auch den Schweizer Pass.

Erster Fall dieser Art für Basel

Gegenüber dem "SRF" erklärte Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, dass Jugendliche, die die Einbürgerung wünschen, die Schulpflicht erfüllen müssen. Dazu zählen auch der Schwimmunterricht sowie Ausflüge.

Aufgrund ihrer religiösen Überzeugung verweigerten die Mädchen die Teilnahme. "Wer diese nicht erfüllt, verletzt die Rechtsordnung und wird daher nicht eingebürgert", begründet Stefan Wehrle die Entscheidung.

Verweigerung des Unterrichts ist Zeichen für fehlende Integration

Für die Gemeinde ist es der erste Fall dieser Art, bei dem sich Schüler dem Schwimmunterricht verweigern aber zeitgleich einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Auch bei künftigen ähnlichen Fällen, würde die Gemeinde laut Wehrle genauso entscheiden, da die Verweigerung des Unterrichts klarer Teil der Schulpflicht sei. Die Nichtteilnahme sei ein klarer Hinweis auf schlechte oder keine Integration. (arg)

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