Die Polizei soll Straftaten verhindern und die Bevölkerung schützen. Aber braucht sie dafür auch sensible Daten nicht nur der Täter, sondern auch von Opfern und Zeugen?
Ein wesentlich grösserer Teil der Polizei soll künftig Zugriff auf Daten nicht nur von Tätern und Verdächtigen, sondern auch von Opfern und Zeugen erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Novellierung der Strafprozessordnung vor, den das Bundesjustizministerium unter Führung von
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber (SPD), habe die vorgesehenen Änderungen als "nicht hinnehmbar" bezeichnet. Sie hätten eine erhebliche inhaltliche Tragweite, sagte er der Zeitung, "betroffen kann jeder sein". Der Entwurf würde es der Polizei ermöglichen, diese Daten ohne konkreten Anlass auf Vorrat zu speichern und von sämtlichen deutschen Dienststellen abzurufen.
Neues Speichersystem für Polizei
"Das widerspricht dem Prinzip, dass gewisse sensible Informationen geschützt gehören", sagte Kelber der Zeitung. Das Bundesjustizministerium habe die Änderung mit einer Anpassung an ein anderes Gesetz erklärt, welches das Bundeskriminalamt betrifft, schrieb die "FAS".
Darin sei ein neues Speichersystem für die Polizei vorgesehen. Die Ergänzung in der Strafprozessordnung solle es "der Polizei ermöglichen, Strafverfolgungsdaten in ihrem neuen System zu speichern", teilte eine Sprecherin der Zeitung mit. Mit den Einwänden des Bundesdatenschutzbeauftragten müssten sich die Fachpolitiker der Regierungsfraktionen erst noch beschäftigen.
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, griff das Gesetzesvorhaben scharf an. "Die Speicherungs- und Zugriffserweiterungen der grossen Koalition sind masslos, unsensibel und ignorant. Es handelt sich um ein Datamining gegen die eigene Bevölkerung", erklärte er.
Wenn künftig Daten bis hin zu DNA-Spuren auch von Zeugen und Opfern auf Vorrat in den grossen Datenpool geworfen werden sollten, offenbare das eine verfassungs- und freiheitsfeindliche Grundhaltung bei SPD und Union. "Man greift die Daten von unschuldigen Menschen ab, um sie später gegebenenfalls gegen sie verwenden zu können", schrieb von Notz.(br/dpa)
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