Um das Atomabkommen mit dem Iran zu retten, will die EU das "Blocking Statute"-Gesetz reaktivieren. Das über 20 Jahre alte Gesetz könnte dabei zu neuen Spannungen mit den USA führen. Wir erklären, warum die EU zu diesem Mittel greift und was das Abwehrgesetz bewirken soll.
Seit US-Präsident Donald Trump angekündigt hat, dass die USA aus dem sogenannten Iran-Deal aussteigen werden, droht das Atomabkommen zu kippen. Die EU will dies mit aller Kraft verhindern. Dazu hat sie jetzt die erste konkrete Massnahme auf ihrer Rettungsmission ergriffen.
Am Freitagvormittag wurde das "Blocking Statute"-Gesetz aktualisiert, um Teheran vor den drohenden US-Sanktionen zu schützen. Wir erklären, was die EU mit dem Abwehrgesetzt bezweckt und warum es für Ärger mit den USA sorgen könnte.
Iran-Deal-Rettung: Die Ausgangslage
Das Abkommen, mit dem Iran wurde 2015 beschlossen und ist seit Anfang 2016 offiziell in Kraft. Darin erklärt Teheran sich bereit, sein Atomprogramm drastisch zurückzufahren. Als Gegenleistung dafür heben die EU und die USA Wirtschaftssanktionen auf, die zuvor gegen den Iran verhängt wurden.
Nachdem Trump den Deal nun aber hat platzen lassen, sollen die Sanktionen der Vereinigten Staaten im kommenden August wieder in Kraft treten. Auch wenn die EU weiterhin an dem Deal festhalten will, befürchtet Teheran, einen Grossteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die ihm über den Atom-Deal versprochen worden waren.
Grund dafür ist, dass die US-Sanktionen auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen. Ziel der iranischen Regierung ist es deshalb nun, innerhalb von 60 Tagen von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben.
Sollte dies nicht gelingen, will das Land sich nicht mehr an das Abkommen halten.
Das "Blocking Statute"-Gesetz als Ausweg
Mit dem als "Blocking Statute" bezeichneten Abwehrgesetz plant die Europäische Union nun, den Iran teilweise vor den US-Sanktionen zu schützen. Erlassen wurde es bereits 1996 im Streit über Sanktionen gegen Kuba, den Iran und Libyen. Weil der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte, kam es aber nie zum Einsatz.
Um es in Bezug auf den Iran-Deal anwenden zu können, wurde das Gesetzt jetzt aktualisiert. Wie die zuständige EU-Kommission mitteilte, wurden ihm am Freitag die Sanktionen hinzugefügt, die US-Präsident Donald Trump nach dem einseitigen Rückzug seines Landes aus dem Atomabkommen wieder einführt.
Das Gesetz sieht vor, dass es europäischen Unternehmen verboten werden soll sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten. Um das zu erreichen, könnten sogar Strafen gegen entsprechende Firmen verhängt werden. Es gilt allerdings als äusserst unwahrscheinlich, dass es dazu wirklich kommt.
Das Gesetz legt auch fest, dass Unternehmen, denen aus dem erzwungenen "Ungehorsam" möglicherweise Kosten und Verluste entstehen könnten, entschädigt werden. Kanzlerin Angela Merkel betonte aber, dass man sich diesbezüglich keine zu grossen Hoffnungen machen solle.
"Wir können schauen, ob wir kleineren und mittleren Unternehmen bestimmte Erleichterungen geben", so die Bundeskanzlerin beim EU-Gipfel in Sofia. "Aber in einer umfassenden Weise die gesamte Wirtschaft zu entschädigen, (...) da können und dürfen wir auch keine Illusionen schüren."
Die Konsequenzen
Durch den drohenden Handelskrieg sind die transatlantischen Beziehungen aktuell ohnehin schon belastet. Mit der Reaktivierung des Gesetzes geht die EU mit den USA auf Konfrontationskurs, was die Spannungen noch verschärfen könnte. Bislang gibt es zwar keine offizielle Reaktion aus Amerika, dennoch dürfte die Massnahme nicht unbedingt auf Wohlwollen stossen.
Zumindest im Zollstreit verkündeten die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel am Donnerstag ein Kompromissangebot. So sollen den Vereinigten Staaten Handelserleichterungen in Aussicht gestellt werden, wenn es eine dauerhafte Ausnahmeregelung im Streit um die neuen Stahl- und Aluminiumzölle der USA gibt. (Mit Material der dpa)
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