Die Bundesregierung stellt neue Regeln für den Export von deutschen Rüstungsgütern auf. Die strengeren Auflagen erzürnen die Rüstungsindustrie, die Wettbewerbsnachteile befürchtet.

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Für den Export deutscher Kriegswaffen und anderer Rüstungsgüter gelten ab sofort noch strengere Regeln. Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Verschärfung der fast 20 Jahre alten Ausfuhr-Richtlinien beschlossen.

Die neue Fassung sieht unter anderem ein Verbot der Lieferung von Kleinwaffen in Länder ausserhalb der Nato und der EU vor. Zudem soll der Verbleib exportierter Waffen stärker kontrolliert werden. Dasselbe gilt für den Transfer von Technologie zum Aufbau von Waffenfabriken im Ausland.

Auf der anderen Seite enthalten die neuen Richtlinien aber auch Passagen, die ein Türöffner für die Lockerung der Genehmigungspraxis sein könnten. So ist der Ausbau europäischer Kooperationen im Rüstungsbereich ausdrücklich als Ziel genannt.

Waffenindustrie befürchtet Wettbewerbsnachteile

Die Rüstungsindustrie befürchtet zusätzliche Wettbewerbsnachteile durch die Verschärfung der Exportrichtlinien.

Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) kritisiert unter anderem das pauschale Ausfuhrverbot für Kleinwaffen an Staaten ausserhalb von Nato und Europäischer Union als "unangemessen".

Stärkere Kontrolle als Abschreckung?

Dabei werde nicht berücksichtigt, dass auch unter diesen sogenannten Drittländern demokratische Staaten seien, die internationale Menschenrechtsstandards einhalten würden, sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Christoph Atzpodien der Deutschen Presse-Agentur.

Er befürchtet zudem, dass stärkere Kontrollen des Verbleibs von Waffen und anderen Rüstungsgütern abschreckend auf potenzielle Abnehmer wirkt.

Deswegen sollte die Bundesregierung wenigstens bei den Verbündeten in Nato und EU dafür werben, dass auch andere Länder solche Kontrollen national einführen, sagte er. "Sonst entsteht nur ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie."

Uneinigkeit in der GroKo

Die Überarbeitung der bestehenden Regeln, die noch aus der Zeit der rot-grünen Regierung stammen, geht auf den Koalitionsvertrag vom März 2018 zurück und sollte eigentlich schon Ende des vergangenen Jahres erfolgen. Grund für die Verzögerung ist, dass die Koalitionspartner bei dem Thema weit auseinander liegen.

Die SPD dringt darauf, die Lieferung von Rüstungsgütern in Krisenregionen wie den Nahen Osten möglichst weit einzuschränken. Die Union sieht dagegen durch eine zu restriktive Exportpolitik die Bündnisfähigkeit Deutschlands in Gefahr.

Hintergrund ist, dass durch die strengen deutschen Regeln auch europäische Gemeinschaftsprojekte etwa mit Grossbritannien und Frankreich gefährdet werden.

Exportentscheidungen bleiben geheim

Bei den Richtlinien handelt es sich allerdings um eine politische Selbstverpflichtung ohne rechtliche Verbindlichkeit. Das gibt Spielraum für eine weite Auslegung, für die sich die Bundesregierung nicht einmal öffentlich rechtfertigen muss.

Die einzelnen Exportentscheidungen des Bundessicherheitsrats, dem Kanzlerin Angela Merkel und mehrere Minister angehören, sind geheim.

Exportstatistiken werden allerdings regelmässig veröffentlicht - und sorgen immer wieder für Irritationen. So wurden seit Jahresanfang Rüstungsexporte im Wert von mehr als einer Milliarde Euro an die Länder der von Saudi-Arabien geführten Kriegsallianz genehmigt, die im Jemen gegen die Huthi-Rebellen kämpft. Und das, obwohl Union und SPD mit ihrem Koalitionsvertrag die Exporte an die am Jemen-Krieg beteiligten Länder einschränken wollten.

Kritik aus der Opposition: "Papiertiger"

Die Opposition hält die Richtlinien deswegen für einen "Papiertiger". "Rüstungsexportrichtlinien, die wie im Fall des Jemen-Krieges nicht umgesetzt werden, sind wertlos", sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Sevim Dagdelen.

Auch die Grünen-Rüstungsexpertin Katja Keul meint, "dass die freiwilligen Grundsätze nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben sind". Noch immer würden mehr Rüstungsgüter in die sogenannten Drittstaaten als an Bündnispartner geliefert.

"Die Ausnahmeregelung ist seit Jahren zum Regelfall geworden", sagte Keul. Die Grünen fordern deshalb eine verbindliche gesetzliche Regelung der Exportkriterien und die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung von Exportentscheidungen. (hub/dpa)

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