Der Bundesrat hat einer Reform des Werbeverbots für Abtreibungen zugestimmt. Damit ist der Weg für die vom Bundestag bereits beschlossenen Veränderungen am Paragraf 219a des Strafgesetzbuches frei.
Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundesrat billigte am Freitag die bereits im Bundestag beschlossene Änderung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.
Damit sollen Schwangere künftig leichter Ärzte und Kliniken für eine Abtreibung finden können. Die Mediziner dürfen im Internet allerdings nur angeben, dass sie abtreiben - für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.
Mühsames Ringen um den Kompromiss
Zusätzlich werden monatlich aktualisierte Listen veröffentlicht, auf denen steht, welche Methode welcher Arzt für den Abbruch anwendet. Ausserdem wird die Verhütungspille künftig bis zum 22. Lebensjahr von der Krankenkasse bezahlt.
Ärzte und Betroffene kritisieren die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten seit langem scharf. Union und SPD hatten den jetzigen Kompromiss mühsam ausgehandelt - ursprünglich wollte die SPD den gesamten Paragrafen zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen streichen, die Union wollte ihn überhaupt nicht antasten. (dpa/thp)
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