• Trotz der aktuellen Omikron-Welle werden die Corona-Massnahmen gelockert.
  • Unter anderem kippt der Bundesrat die Quarantäne für Kontaktpersonen.
  • Man stehe kurz vor der endemischen Phase, sagt Gesundheitsminister Alain Berset.

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Der Bundesrat hebt die Kontaktquarantäne erstmals seit Beginn der Krise vollständig auf. Ab Mitternacht wird die Kontaktquarantäne vollständig aufgehoben, wie Gesundheitsminister Alain Berset an einer Medienkonferenz mitteilte. Auch die Homeoffice-Pflicht wird mit 3. Februar aufgehoben.

Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen habe die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Positiv getestete Personen müssen sich weiterhin in Isolation begeben. Der Bundesrat hatte die Kontaktquarantäne am 12. Januar 2022 bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt.

Berset betonte die positive Entwicklung in den Spitälern: Trotz rekordhoher Infektionszahlen sei eine Überlastung ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen habe weiter abgenommen. Man stehe kurz vor der endemischen Phase, sagte der Gesundheitsminister. Viele Patientinnen und Patienten würden nicht wegen, sondern mit Covid hospitalisiert werden, ergänzte Bundespräsident Ignazio Cassis.

Berset stellt Ende der Maskenpflicht in Aussicht

Berset stellte zudem ein Ende der Zertifikatspflicht ab 17. Februar in Aussicht. Die Schweizer COVID-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, soll es künftig nicht mehr geben. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate.

Bei der Einreise sollen nach dem Willen des Bundesrats ausserdem keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz könnten damit aufgehoben werden.

Auch die Maskenpflicht in Innenräumen könnte laut aktueller Informationen bald fallen. Bis am 9. Februar wollen Kantone, Sozialpartner, die Parlamentskommissionen und die betroffenen Verbände über eine Aufhebung der weiteren Massnahmen beraten.

Zwei Varianten zum Wegfall der Massnahmen

Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat:

Bei der ersten Variante würden quasi alle Einschränkungen mit dem 17. Februar fallen: Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, Einschränkungen privater Treffen sowie Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen wären Geschichte. Weiterhin gelten würde bei dieser Öffnungsvariante die Isolation von positiv getesteten Personen.

Die zweite Variante sieht eine Ende der Massnahmen in zwei Schritten vor. Dieses Vorgehen befürwortet der Bundesrat, falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher sein sollte.

In diesem Fall würden in einem ersten Schritt die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe aufgehoben - in Restaurants würde weiterhin eine Sitzpflicht gelten. Aussderdem würden die Einschränkungen bei privaten Treffen sowie die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien fallen. In einem zweiten Schritt könnten dann später Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen wegfallen.

Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022. (ank/mko)

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