Ein Verhüllungsverbot auf Bundesebene wird es in der Schweiz vorerst nicht geben: Der Bunderat lehnt die entsprechende Initiative ab - und bringt einen Gegenvorschlag.

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Der Bundesrat hat die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" abgelehnt. Er vertritt die Auffassung, dass jeder Kanton für sich entscheiden soll, wie mit einem Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum umzugehen ist.

Dort, wo eine Lösung auf Bundesebene benötigt wird, schlägt der Bundesrat neue gesetzliche Regelungen vor. "Mit einer speziellen Strafbestimmung soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, geahndet werden", heisst es in einem Communiqué.

Grenzen will der Bundesrat auch beim Kontakt mit Behörden setzen: Hier sollen die Kontakte mit unverhülltem Gesicht erfolgen - "damit die Behörden wissen, mit wem sie es zu tun haben".

Vorlage bis Ende Juni 2018

Bis Ende Juni 2018 soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" war am 15. September mit 105.553 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie forderte ein Verbot für den ganzen öffentlichen Raum und an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind: Niemand sollte mehr sein Gesicht verdecken dürfen - mit Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums. Diese sollten nach Ansicht der Initianten auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. (ank)

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