• Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz" ab.
  • Die Würde und das Wohlergehen der Nutztiere seien bereits ausreichend gesetzlich geschützt.

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Der Schweizer Bundesrat und das Parlament lehnen laut einer Mitteilung des Bundesrats eine Initiative gegen eine Massentierhaltung in der Schweiz ab. Am 25. September sollen dann die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz" abstimmen.

Würde der Nutztiere soll Bestandteil der Verfassung werden

Ziel der Aktion ist es, den Schutz der Würde von Nutztieren in die Verfassung aufzunehmen und Massentierhaltung zu verbieten. Rinder, Hühner und Schweine sollen dadurch besser geschützt werden. Dieser Schutz beinhaltet die Unterbringung und Stallgrösse, die Anzahl an Tieren pro Stall, einen Zugang ins Freie und auch die Schlachtungsbedingungen. Aufgabe des Bundes wäre es dann, strengere Mindestanforderungen für die Tierhaltung festzulegen. Die strikten Anforderungen beträfen dann nicht nur die Haltung in der Schweiz, sondern würden auch für alle Importprodukte greifen, deren Inhalte tierischer Herkunft sind. Das Parlament müsste die Bestimmungen innerhalb von drei Jahren erlassen. Betrieben würden Fristen von bis zu 25 Jahren gewährt werden, um zum Beispiel nötige Baumassnahmen umzusetzen.

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Bestehende Gesetze reichen nicht aus

Das Komitee der Initiative sieht die Notwendigkeit der schärferen Gesetze darin begründet, dass die Tiere trotz ihrer "Leidensfähigkeit" als Ware behandelt würden. Es hapere an der Umsetzung bestehender Gesetze in der landwirtschaftlichen Praxis.

Aufwand und Kosten offenbar zu hoch

Bundesrat und Parlament argumentieren die Ablehnung damit, dass das Wohlergehen sowie die Würde der Tiere bereits ausreichend geschützt seien – das Schweizer Tierschutzgesetz sei eines der strengsten der Welt. Die Verfassung sehe es ausserdem bereits vor, dass umwelt- und tierfreundliche Produktionsfirmen besonders gefördert werden. Ein Importverbot von Produkten, die den Standard nicht erfüllen, wäre mit grossem Aufwand und hohen Kosten verbunden – über 40 Prozent des Geflügelfleischs und der Eier stammen offenbar aus dem Ausland. Demgegenüber steht, dass die Schweizer Betriebe gezwungen wären, ihren Tierbestand zu reduzieren, um die Höchstzahl an gehaltenen Tieren nicht zu überschreiten. Die Umsetzung der Massnahmen hätte dementsprechend eine Teuerung von Lebensmitteln zur Folge.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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