Kinder und Jugendliche müssen vor bestimmten Inhalten geschützt werden. Dieser Meinung ist jedenfalls der Bundesrat. Er fordert von Streaming-Diensten künftig eine verpflichtende Altersprüfung ihrer Nutzer.
Filme und Serien auf Abruf gibt es im Internet mittlerweile zur Genüge. Der Grossteil davon ist für die Nutzer diverser Streaming-Dienste zumeist frei zugänglich.
Ein Unding, meint nun der Bundesrat. Schliesslich könnten auch Kinder oder Jugendliche vor dem Bildschirm sitzen, für deren Augen die abgespielten Inhalte nicht geeignet sein könnten.
Lösungsvorschlag: Alterskontrolle
Gehe es nach dem Bundesrat, müsse in Zukunft jeder Streaming-Dienst-Anbieter, darunter auch Swisscom, UPC und Sunrise, das Alter seiner Nutzer erfassen und kontrollieren. Wer sich nicht daran hält, müsse mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 40.000 Franken rechnen.
Die Forderung der verpflichtenden Alterskontrolle wurde in den Entwurf zum neuen Jugendschutzgesetz aufgenommen, berichtet die Zeitung "20 Minuten" am Dienstag.
Wie diese umgesetzt werden soll? Eine mögliche Lösung wäre die automatische Kontrolle der Prüfziffern auf der Identitätskarte.
Forderung stösst auf Kritik
"Alle, die in der Schweiz einen Service anbieten, müssen sich daran halten", sagt Yvonne Haldimann vom Bundesamt für Sozialversicherungen. Auf Streaming-Dienste wie Netflix oder Online-Plattformen wie YouTube, deren Hauptsitze im Ausland liegen, könne die geplante Regelung jedoch nur schwer anzuwenden sein. Haldimann zeigt sich dennoch entschlossen: "Wir werden das Gespräch mit diesen Anbietern suchen."
Auch die Schweizer Telekom-Branche zeigt sich von dem neuen Gesetzesentwurf nur wenig begeistert. Wie der Geschäftsführer des Branchenverbands Asut, Christian Grasser, meint, würde die geplante Alterskontrolle lediglich die Schwächung von Schweizer Anbietern zur Folge haben. Mehr Sicherheit bringe diese in seinen Augen aber nicht.
Eine Frage des Geldes?
Weiter führt Grasser seine Bedenken auf: Der "enorme personelle und finanzielle Aufwand", der für die Überarbeitung der Systeme betrieben werden müsste, um diese altersgerecht zu gestalten, lasse sich nicht rechtfertigen. (cos) © 1&1 Mail & Media/spot on news
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