Mit einer leichten Verschärfung des Strafrechts will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen. "Die Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen können gravierende Auswirkungen haben", heisst es in einem Referentenentwurf des Ministers. Neben den individuellen Folgen für das Opfer sei auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gefährdet. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Mehr aktuelle News

Der Justizminister entspricht mit seinem Vorhaben einem Wunsch der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: "Ich habe nach der Silvesternacht vor eineinhalb Jahren gefordert, dass Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, die in Hinterhalte gelockt und dort angegriffen werden, besser geschützt werden." Für die vorgeschlagene Strafverschärfung sei sie Minister Buschmann daher sehr dankbar. Denn wenn Angriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker generell höher bestraft werden könnten, dann sei dies auch ein weiteres Stopp-Signal.

Der Entwurf enthält zwei konkrete Ergänzungen im Strafgesetzbuch, wie es aus dem Bundesjustizministerium hiess. So ist eine Anpassung des Paragrafen geplant, der Grundsätze der Strafzumessung festlegt. Künftig soll bei der Zumessung auch zu berücksichtigen sein, ob die "Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen". Durch die Anpassung der Norm solle Rückhalt für die Betroffenen gezeigt werden. Es handele sich um eine "Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage", hiess es.

Zudem sieht der Entwurf auch eine Reform des Paragrafen vor, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verbietet. Künftig soll auch ein "hinterlistiger Überfall" als besonders schwerer Fall des Widerstands gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren bestraft werden.

Die Anpassung soll dazu beitragen, dass etwa Polizisten und Gerichtsvollzieherinnen sowie Finanz- und Strafvollzugsbeamten besser geschützt sind. Das gilt auch für Feuerwehrleute, Katastrophenschützerinnen, Rettungskräfte und Notärzte. Die Änderungen schliessen zudem Ehrenamtliche ein, die sich für das Gemeinwohl einsetzen.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.