Die 2016 noch mögliche Abschiebung des mutmasslichen Messerstechers von Chemnitz ist laut einem Bericht aufgrund eines Aktenfehlers unterblieben. So habe die Ausländerbehörde in Chemnitz zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Brief mit einer Abschiebefrist erhalten, diese Frist sei aber "nicht in die Akte übertragen" worden.

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Ein Aktenfehler in der Chemnitzer Ausländerbehörde verhinderte vor zwei Jahren einem Bericht zufolge die Abschiebung eines Tatverdächtigen im Fall Chemnitz.

So sei die Behörde zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über die Abschiebefrist bis November informiert worden, diese Frist sei aber nicht in die Akte übertragen worden, bestätigte ein Behördensprecher der "Bild am Sonntag".

Es sei daher von einer Frist bis August ausgegangen worden. Weil die Zeit aber zu knapp war, seien die Vorbereitungen für eine Abschiebung am 21. Juli 2016 eingestellt worden.

Seehofer räumte Behördefehler ein

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte bereits vor einigen Tagen Behördenfehler im Zusammenhang mit einem mutmasslich irakischen Tatverdächtigen eingeräumt. Der Mann hätte 2016 nach Bulgarien abgeschoben werden können, wo er zuerst einen Asylantrag gestellt hatte.

Seehofer zufolge gab es Verzögerungen und Fehler bei der Kommunikation zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und dem Bamf. Auch waren die von dem Mann bei der Anhörung im Asylverfahren vorgelegten Dokumente "Totalfälschungen".

Der mutmassliche Iraker und ein mutmasslich aus Syrien stammender Tatverdächtiger werden der Tötung eines 35-jährigen Mannes in Chemnitz verdächtigt. Das Tötungsdelikt hatte zahlreiche Demonstrationen auch rechter Gruppen in der Stadt nach sich gezogen. Nach einem weiteren Tatverdächtigen wird noch gefahndet. (arg/dpa/AFP)

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