• Der Kanton Aargau will die elektronischen Impfdaten von 300.000 Personen retten.
  • Das Bundesamt für Gesundheit will dem Kanton dabei nun unter die Arme greifen.
  • Ist die Datenrettung in letzter Minute überhaupt möglich?

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Der Kanton Aargau und die Stammgemeinschaft eHealth Aargau unternehmen gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Versuch, die elektronischen Impfdaten von rund 300.000 Personen zu retten. Das hat das BAG in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Dabei handelt es sich um den Versuch einer Lösung in allerletzter Minute: Die Plattform "meineimpfungen.ch" wurde im März 2021 wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel aus dem Netz genommen, die Stiftung hinter der Seite ist pleite. Die Impfdaten liegen nun auf einer Festplatte beim zuständigen Konkursamt in Bern. Über eine gesetzliche Grundlage für die Rückgabe der Daten an die betroffenen Personen verfügt das BAG laut eigener Aussage allerdings nicht.

Im Konkursverfahren sollen die elektronischen Daten daher nun verkauft werden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) intervenierte allerdings.

Letzter Versuch der Datenrettung

Jetzt springt also der Kanton Aargau ein. In einem Vorprojekt wird die Qualität der elektronischen Daten begutachtet und geprüft, wie die betroffenen Personen an ihre elektronischen Impfdaten gelangen könnten. Diese Aufgabe liegt bei eHealth Aargau, im Auftrag des kantonalen Gesundheitsdepartements. Auch der EDÖB ist beteiligt.

Mit dem Vorprojekt wird laut BAG auch ein Vorschlag ausgearbeitet, wie die Bürgerinnen und Bürger ihre Impfdaten in das elektronische Patientendossier (EPD) übertragen können. So haben sie die Garantie, dass die Daten nicht nur zurückgegeben, sondern auch in den Impfpass des EPD aufgenommen werden und so entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck weiterverwendet werden.

Bei dem Vorprojekt handle es sich um den voraussichtlich letzten Anlauf, wie der Kanton Aargau mitteilte. Eine Rettung müsse aber wirtschaftlich und technisch sinnvoll machbar sein, zudem müsse der Datenschutz gewährleistet sein. Sei dies nicht möglich, würden die elektronischen Daten definitiv gelöscht.   © 1&1 Mail & Media/spot on news

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