• Erfolg für Deniz Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
  • Der Journalist bekommt eine Entschädigung zugesprochen.
  • Die Türkei hat nach Ansicht des Gerichts Yücels Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäusserung verletzt.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel verurteilt. Das Vorgehen der Türkei habe die Menschenrechte Yücels auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäusserung verletzt, heisst es in dem Urteil, das am Dienstag schriftlich verkündet wurde (Beschwerdenummer 27684/17).

Ankara muss nun 13.300 Euro Entschädigung an den Journalisten zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig - die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.

Deniz Yücel sass ein Jahr lang ohne Anklage in Untersuchungshaft

Yücel hatte als Auslandskorrespondent für die "Welt" in der Türkei gearbeitet, bis er im Februar 2017 wegen seiner Artikel festgenommen wurde. Der Journalist war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert.

Die Vorwürfe gegen ihn bezogen sich unter anderem auf ein Interview mit einem Anführer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Der Journalist kam erst nach einem Jahr in Untersuchungshaft im Februar 2018 frei, er verliess daraufhin sofort die Türkei und kehrte nach Deutschland zurück.

Gleichzeitig wurde Anklage erhoben. Im Juli 2020 wurde der Journalist dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich in Revision.

Deniz Yücel selbst reagierte via Twitter auf das Urteil mit den Worten "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befindet meine Verhaftung in der Türkei für rechtswidrig. Dennoch halte ich dieses Urteil in Teilen für enttäuschend."

(dpa/afp/ank/ari)

Lesen Sie auch: Assange darf im Streit um Auslieferung vor oberstes Gericht ziehen

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.