Deniz Yücel sass ein Jahr rechtswidrig in Untersuchungshaft: Das hat das türkische Verfassungsgericht nun festgestellt. Dem Journalisten steht ein Schadenersatz zu.

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Das Verfassungsgericht in Ankara hat die Untersuchungshaft des ein Jahr in der Türkei inhaftierten "Welt"-Reporters Deniz Yücel für rechtswidrig erklärt. Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sei verletzt worden, urteilten die Richter, wie aus der am Freitag im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hervorging.

Zudem erhalte Yücel einen Schadenersatz von 25.000 Türkischen Lira (rund 3.800 Euro). Eine getrennte Schadenersatzklage laufe aber noch, sagte Yücels Anwalt, Veysel Ok, der Deutschen Presse-Agentur. Dazu stehe die Entscheidung noch aus.

Deniz Yücel: Ein Jahr ohne Anklage in Haft

Yücel sass ein Jahr ohne Anklageschrift in der Türkei im Gefängnis, zeitweise in Einzelhaft. Erst im Februar 2018 kam Yücel nach politischem Tauziehen zwischen Berlin und Ankara frei und durfte ausreisen.

Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben. Der Prozess gegen den Journalisten wird am 16. Juli in Istanbul fortgesetzt. (dpa/ank)

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