- Zwei Tage vor Amtsantritt des neuen Präsidenten Joe Biden kommt es zum Konflikt mit dem scheidenden Amtsinhaber.
- Donald Trump ordnet ein baldiges Ende des Einreisestopps aus Europa an.
- Bidens Team widerspricht umgehend - und teilt mit, die Reisebeschränkungen blieben bestehen.
Der scheidende US-Präsident
In einer am Montagabend (Ortszeit) vom Weissen Haus verbreiteten Verfügung Trumps hiess es, die Beschränkungen für Reisende aus dem Schengen-Raum, aus Grossbritannien und aus Irland sowie aus Brasilien würden zum 26. Januar aufgehoben. Trump verwies darauf, dass von diesem Datum an bei allen Flügen in die USA vor Abreise der Nachweis eines negativen Corona-Tests vorgeschrieben ist.
Bidens Team widerspricht umgehend - und plant Verschärfungen
Trumps Amtszeit läuft mit
"Mit der Verschlimmerung der Pandemie und dem Auftauchen weiterer ansteckender Varianten auf der ganzen Welt ist dies nicht der richtige Zeitpunkt, um Einschränkungen für internationale Reisen aufzuheben."
Stattdessen plane die Biden-Regierung verschärfte Massnahmen im Zusammenhang mit internationalen Reisen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen.
Bereits mehr als 24 Millionen Infektionen mit SARS-CoV-2 in den USA
Biden hat den Kampf gegen das Coronavirus zu einem seiner wichtigsten unmittelbaren Ziele erklärt. Die Pandemie ist in den USA weiterhin ausser Kontrolle.
Seit Bekanntwerden des ersten Falls vor rund einem Jahr sind nach einer Statistik der Johns-Hopkins-Universität mehr als 24 Millionen Coronavirus-Infektionen in den USA nachgewiesen worden. Rund 400.000 Menschen kamen nach einer Infektion ums Leben.
Trump hatte den Einreisestopp für Ausländer Mitte März wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus in mehreren europäischen Staaten verhängt. Derzeit dürfen Reisende aus dem Schengenraum, Grossbritannien und Irland bis auf Ausnahmen nicht in die USA einreisen.
Trump hatte zudem strikte Einreisestopps für Ausländer aus China und dem Iran erlassen - diese sollten auch nach seiner neuen Verfügung bestehen bleiben. Zuletzt hatte Trump weitgehende Einreisebeschränkungen für Menschen aus Brasilien eingeführt. Auch Reisen über die Grenze der USA zu den Nachbarländern Kanada im Norden und Mexiko im Süden sind wegen der Pandemie eingeschränkt.
Ab 26. Januar ist ein negativer Test Voraussetzung für einen Flug in die USA
Die US-Gesundheitsbehörde CDC hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass ab dem 26. Januar ein negativer Corona-Test für Flüge in die USA verbindlich ist. Die Regelung wird für alle internationalen Flüge in die USA gelten, unabhängig vom Abflugort und der Staatsbürgerschaft oder des Visums der Reisenden.
Die Anordnung gilt auch für Amerikaner, die von den von Trump verhängten Einreisesperren ausgenommen sind. Falls ein Passagier kein negatives Testergebnis oder eine überstandene COVID-Infektion nachweisen könne, "muss die Fluggesellschaft das Boarding verweigern", hiess es in der Mitteilung. Der sogenannte PCR-Test, mit dem das Virus nachgewiesen werden soll, muss demnach in den drei Tagen vor der Abreise erfolgt sein.
Die Gesundheitsbehörde fordert alle Reisenden zudem auf, sich drei bis fünf Tage nach der Ankunft in den USA erneut testen zu lassen und sieben Tage nach der Reise zuhause zu bleiben. Dabei handelt es sich jedoch um Empfehlungen, nicht um eine rechtlich bindende Vorschrift.
CDC-Chef Robert Redfield hatte bei der Verkündung der Massnahme eingeräumt: "Tests eliminieren nicht jedes Risiko." In Kombination mit den übrigen Vorsichtsmassnahmen werde Reisen aber sicherer.
Angesichts der neuen und wahrscheinlich ansteckenderen Variante des Coronavirus, die sich bislang vor allem in Grossbritannien ausgebreitet hat, verlangen die USA bereits seit Ende Dezember einen negativen Corona-Test bei einer Einreise von dort - die für Ausländer mit Ausnahmegenehmigung möglich ist. Einzelne Fälle der neuen Variante wurde bereits in zahlreichen US-Bundesstaaten nachgewiesen.
Für Personen aus den USA und anderen Risikogebieten gelten ebenfalls Beschränkungen, wenn sie in die EU einreisen wollen. Sie dürfen nur einreisen, "wenn sie eine wichtige Funktion ausüben oder ihre Reise zwingend notwendig ist", wie das Bundesinnenministerium mitteilt. (dpa/ank)
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