Im Schweigegeldprozess gegen Ex-US-Präsident Donald Trump tritt die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels am Donnerstag erneut in den Zeugenstand - und spricht erneut über sich und Donald Trump.
In einer mit pikanten Details gespickten Aussage hatte Stormy Daniels bereits am Dienstag fünf Stunden lang ihre angebliche Sexaffäre mit dem damaligen Immobilienmogul geschildert. Der Angeklagte Trump verfolgte die Aussage mit versteinertem Gesicht, stiess zwischendurch aber offenbar auch Flüche aus - wofür er sich eine Ermahnung des Richters einhandelte.
Die 45-jährige
or Gericht beschrieb sie Trumps "Seiden- oder Satinpyjama", die Boxershorts und dass sie in "Missionarsstellung" und ohne Kondom kurz Sex gehabt hätten. Sie habe dem Immobilienunternehmer auch mit einer Zeitschrift mit einem Foto von ihm auf der Titelseite auf den Hintern gehauen.
Worum geht es im Prozess?
- Der 77-jährige Trump ist in dem ersten Strafprozess der Geschichte gegen einen Ex-US-Präsidenten angeklagt, ein vor der Präsidentschaftswahl 2016 an Stormy Daniels gezahltes Schweigegeld mittels Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.
- Er hat auf nicht schuldig plädiert und bestreitet auch, Sex mit dem einstigen Pornostar gehabt zu haben.
Trump habe sie damals "weder verbal noch körperlich bedroht", sagte die Zeugin zu ihrem Treffen am Lake Tahoe weiter. Es habe aber ein "Machtgefälle" zwischen ihr und dem 32 Jahre älteren Immobilien-Mogul gegeben. Sie habe sich "geschämt", Trump nicht gestoppt und "nicht Nein gesagt" zu haben.
Trump, der damals schon mit seiner heutigen Ehefrau Melania verheiratet war und mit dieser kurz zuvor den Sohn Barron bekommen hatte, habe mit ihr unter anderem über die Pornobranche geredet und sich dabei "sehr für geschäftliche Dinge" interessiert. Er habe ihr auch einen Auftritt in seiner Fernsehshow "The Apprentice" vorgeschlagen. Laut Clifford kam es danach zu weiteren Treffen mit Trump. Den Kontakt habe sie abgebrochen, als ihr klar geworden sei, dass aus ihrem Auftritt in seiner Fernsehshow nichts würde.
Während Trumps Präsidentschaftskampagne 2016 habe sie dann mit ihrer Trump-Geschichte an die Öffentlichkeit gehen wollen: "Meine Motivation war nicht Geld, sondern meine Geschichte öffentlich zu machen." Sie habe dann aber eine Schweigevereinbarung unterschrieben, die mit dem damaligen Trump-Anwalt Michael Cohen ausgehandelt worden sei, und 130.000 Dollar (nach heutigem Wert etwa 122.000 Euro) erhalten, berichtete Clifford.
Während ihrer Aussage hatte Clifford Trump mehrfach direkt ins Gesicht geblickt, dieser hatten den Blick jedoch nicht erwidert. Die Schilderungen der Zeugin versetzten den Ex-Präsidenten jedoch offenbar in Wut. Laut später veröffentlichten Auszügen aus dem Gerichtsprotokoll sah sich Richter Juan Merchan zu einer Ermahnung veranlasst, weil Trump während Cliffords Aussage unter anderem "hörbar geflucht" habe.
Weil er öffentlich über Prozessbeteiligte lästerte - Trump muss 10.000 Dollar zahlen
Merchan rief deswegen Trumps Anwalt Todd Blanche zu sich und forderte ihn auf, seinen Mandanten zu mässigen. Der Richter hatte in den vergangenen Tagen bereits Geldstrafen in der Gesamthöhe von 10.000 Dollar verhängt, weil sich dieser ausserhalb des Verfahrens öffentlich in abfälliger Weise über Prozessbeteiligte geäussert und damit gegen ein Redeverbot verstossen hatte.
Vor ihrer Aussage hatte die Verteidigung vergeblich zu verhindern versucht, dass Clifford über "sexuelle Handlungen" berichtet. Staatsanwältin Susan Hoffinger entgegnete, es sei wichtig festzustellen, "dass es eine sexuelle Handlung gab und wie sie sich dabei gefühlt hat".
Manche Details sparte Clifford dann aber aus: Die Zusage der Staatsanwältin, dass es "keine Beschreibung von Geschlechtsorganen geben" werde, wurde eingehalten. Dennoch konstatierte später der Richter, es seien "einige Dinge gesagt worden, die besser ungesagt geblieben wären".
Neben dem Schweigegeldfall ist Trump, der bei der Präsidentschaftswahl im November erneut kandidieren will, noch in drei weiteren Fällen strafrechtlich angeklagt. In diesen drei Fällen ist ungewiss, wann die Prozesse beginnen könnten. (afp/tar)
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