Im Rechtsstreit mit US-Präsident Donald Trump muss die Pornodarstellerin Stormy Daniels einen Rückschlag hinnehmen. Die Klage wegen Verleumdung wurde abgewiesen.
Pornodarstellerin
Daniels - die mit bürgerlichem Namen Stephanie Clifford heisst - gibt an, sie habe 2006 eine Affäre mit Trump gehabt, was dieser bestreitet. Bei dem Prozess ging es um einen Tweet Trumps im Zusammenhang mit einer angeblichen Bedrohung Cliffords nach der von ihr behaupteten Affäre mit Trump.
Gericht verweist auf die Meinungsfreiheit
Clifford (39) sah sich mit dem Tweet der Lüge bezichtigt. Das Gericht sah darin dagegen eine "rhetorische Überspitzung", die durch die in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit gedeckt sei.
In ihrer Klage gab Clifford ausweislich des Gerichtsprotokolls an, sie habe im Mai 2011 zugesagt, mit dem "In Touch Magazine" über ihr Verhältnis zu Trump zu sprechen.
Sie und ihre Tochter seien daraufhin von einem Mann bedroht worden, der ihr gesagt habe: "Lass Trump in Ruhe. Vergiss die Story." Nach der Wahl Trumps im November 2017 habe sie ein Phantombild des Mannes anfertigen lassen und dieses Bild am 17. April dieses Jahres veröffentlicht.
Trump schrieb am Tag darauf auf Twitter: "Eine Skizze Jahre später von einem nichtexistenten Mann. Ein totaler Betrug." Clifford warf Trump in der Klage vor, sie der Lüge und der Falschbeschuldigung bezichtigen zu haben.
Der Tweet sei daher "falsch und verleumderisch". Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verpflichtete Clifford dazu, Trumps Anwaltskosten zu übernehmen.
Anwalt kündigt Berufung an
Cliffords Anwalt Michael Avenatti kündigte an, Berufung einzulegen. Avenatti betonte, eine andere Klage seiner Mandantin gegen Trump und dessen damaligen Anwalt Michael Cohen sei von dem Beschluss vom Montag nicht betroffen. Dabei geht es darum, dass Clifford eine Verschwiegenheitserklärung gerichtlich aufgehoben haben möchte.
Das Justizministerium untersucht derzeit Cohens Beteiligung an Schweigegeldzahlungen, um peinliche Berichte über den damaligen Kandidaten Trump vor der Präsidentenwahl 2016 zu verhindern. Dabei geht es vor allem darum, ob Geld aus Trumps Wahlkampfkasse zweckentfremdet wurde.
Cohen hatte zugegeben, Clifford kurz vor der Präsidentschaftswahl aus eigener Tasche 130.000 Dollar gezahlt zu haben. Er erklärte, Trumps Wahlkampflager sei weder direkt noch indirekt an der Zahlung beteiligt gewesen und hätte ihn auch nicht dafür entschädigt. Nach Cliffords Darstellung handelte es sich um Schweigegeld.
Cohen räumte später allerdings ein, Trump habe ihn doch für die Zahlung an Clifford entschädigt. Trump selbst erklärte daraufhin im Mai, bei der Rückzahlung des Geldes an Cohen habe es sich um eine monatliche Abschlagszahlung für den Anwalt gehandelt. Mit diesem Geld sei er in ein Stillhalteabkommen mit der Pornodarstellerin eingetreten.
"Das Abkommen wurde dazu genutzt, falsche und erpresserische Aussagen von ihr über eine Affäre zu stoppen, obwohl sie bereits ein detailliertes Schreiben unterzeichnet hat, in dem sie zugibt, dass es keine Affäre gab", schrieb Trump damals auf Twitter. "Geld aus dem Wahlkampf oder Wahlspenden haben dabei keine Rolle gespielt." Zuvor hatte Trump noch erklärt, er habe von der Zahlung nichts gewusst.
Trump bestreitet Sex-Affäre
Clifford sagt, sie habe 2006 Sex mit Trump gehabt - kurz nachdem dessen Frau Melania den gemeinsamen Sohn Barron zur Welt gebracht hatte. Trump bestreitet das. Am vergangenen Donnerstag hatte Clifford die Erotikmesse Venus in Berlin eröffnet.
Auch das Playmate des Jahres 1998, Karen McDougal, gibt an, 2006 eine Affäre mit Trump gehabt zu haben. Sie schilderte dem Magazin "New Yorker" im Februar, das Skandalblatt "National Enquirer" habe für die Geschichte über die Affäre 150.000 US-Dollar gezahlt, sie aber dann nie veröffentlicht.
McDougal sagte, sie fühle sich ihrer Rechte beraubt und sei unsicher, was sie überhaupt sagen dürfe, ohne in Schwierigkeiten zu geraten. (dpa/mwo)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.