• Zum ersten Mal hat sich das US-Parlament mehrheitlich gegen den Präsidenten gestemmt.
  • Trump wollte den zuvor vereinbarten Militärhaushalt eigenmächtig stoppen.
  • Gesetz kann nun in Kraft treten

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Erstmals in der Amtszeit von Donald Trump hat der US-Kongress ein Veto des Präsidenten gekippt. Nach dem Repräsentantenhaus überstimmte am Freitag auch der Senat Trumps Veto gegen das Gesetzespaket zum US-Verteidigungshaushalt mit der dafür nötigen Zweidrittelmehrheit. Das massive Gesetzespaket kann nun trotz fehlender Unterschrift Trumps in Kraft treten.

Der Präsident hatte sich unter anderem wegen eines Streits über die Reglementierung von Online-Plattformen und wegen einer möglichen Umbenennung von Militärstützpunkten gegen den Gesetzesentwurf gestemmt. Nun handelte er sich kurz vor dem Ablauf seiner Amtszeit am 20. Januar eine schwere Niederlage im Kongress ein, wo sich auch seine Republikaner in dieser Frage in grosser Zahl gegen ihn stellten. 81 Senatoren stimmten für das Gesetzespaket (bei 13 Gegenstimmen) - und kippten damit Trumps Veto erfolgreich. Die Zweidrittelmehrheit in der Kammer wurde damit komfortabel übertroffen.

Das Gesetzespaket zum Verteidigungshaushalt umfasst mehr als 4500 Seiten und sieht ein Budget von rund 740 Milliarden Dollar (611 Milliarden Euro) vor. Weil es politisch als undenkbar gilt, dass das Militärbudget nicht zustande kommt, sind in den USA üblicherweise auch zahlreiche Regelungen Teil des Pakets, die nicht direkt mit der Finanzierung der Streitkräfte zu tun haben. Der Verteidigungshaushalt wurde 59 Jahre in Folge mit parteiübergreifender Unterstützung verabschiedet - so auch in diesem Jahr.

Die Demokraten und Republikaner haben darin festgeschrieben, dass der von Trump geplante massive Abzug von US-Soldaten aus Deutschland vorerst blockiert wird. In dem Gesetzestext heisst es, der US-Verteidigungsminister müsse in einem Bericht an den Kongress darlegen, ob ein solcher Abzug im nationalen Interesse der USA wäre. Frühestens 120 Tage danach dürfe die Zahl der in der Bundesrepublik stationierten US-Soldaten die Grenze von 34.500 unterschreiten. Zudem sieht das Gesetz vor, dass angedrohte Sanktionen gegen die deutsch-russische Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ausgeweitet werden.

Trump hatte ein Veto gegen den Kongressbeschluss eingelegt. Zur Begründung erklärte er in einem Schreiben an das Repräsentantenhaus, das Gesetz widerspreche der Aussenpolitik seiner Regierung und der nationalen Sicherheit.

Trump will sich rächen

Der Präsident kritisierte unter anderem, dass Online-Plattformen nicht stärker reglementiert würden. Er hatte sich gewünscht, dass der Kongress mit dem Gesetz die als "Section 230" bekannte Regelung ändern würde, die Online-Plattformen davor schützt, für von ihren Nutzern veröffentlichte Inhalte geradestehen zu müssen. Trump nannte die Regelung "eine ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit und Integrität der Wahlen". Kritiker wiederum werfen Trump vor, er wolle damit nur Rache an Twitter und Facebook üben. Zudem ist Trump die nach Protesten gegen Rassismus vorangetriebene Umbenennung mehrerer Militärstützpunkte ein Dorn im Auge.

Dass der von ihm angeordnete Abzug von Soldaten aus Afghanistan, Südkorea und Deutschland nun per Gesetz begrenzt werden soll, hält Trump für verfassungswidrig. Der Präsident sei laut Verfassung Oberbefehlshaber der Streitkräfte, erklärte er. Die Entscheidung, wie viele Soldaten wo zum Einsatz kommen sollten, liege daher bei ihm.

Achtes Veto von Trump

In seiner knapp vierjährigen Amtszeit hatte Trump zuvor bereits acht Mal ein Veto gegen Gesetzespläne aus dem Kongress eingelegt. In den Parlamentskammern war jedoch in keinem dieser Fälle die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande gekommen, um sein Veto zu überstimmen. Im Repräsentantenhaus haben die Demokraten die Mehrheit, im Senat die Republikaner.

Trump hatte die Präsidentenwahl am 3. November gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Trump weigert sich aber, seine Niederlage einzugestehen. Biden soll am 20. Januar vereidigt werden. Bis dahin ist Trump weiter mit allen Rechten im Amt.  © dpa

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