Ist elektronisches Abstimmen und Wählen ein Segen oder eine Gefahr? Die Meinungen gehen in der Schweiz zurzeit auseinander. Hier die wichtigsten zehn Argumente – fünf dafür und fünf dagegen.

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In wohl keinem Land der Welt gehen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger so häufig an die Urne wie in der Schweiz: Vier Mal im Jahr. Wäre es da nicht praktisch, per Mausklick abstimmen zu können?

Ja, findet der Bund. Bereits ab 2019 soll in zwei Dritteln der Kantone elektronisch abgestimmt werden können. Doch dagegen formiert sich Widerstand, Datenschützer und IT-Experten warnen vor Gefahren des E-Votings. Sogar eine Volksinitiative soll lanciert werden.

Wir haben für Sie die wichtigsten Argumente für und gegen E-Voting zusammengetragen.

Pro 1:Abstimmen wird einfacher

Mit E-Voting kann bequem von zu Hause oder dem Ferienhaus aus die Stimme abgegeben werden – auch mitten in der Nacht. Der mühsame Gang zum Wahllokal oder Briefkasten entfällt.

Pro 2: Auslandschweizer werden nicht mehr benachteiligt

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten wegen Problemen mit der Postzustellung das Abstimmungscouvert häufig zu spät und können nicht mehr abstimmen. Für sie wäre E-Voting daher ein echter Fortschritt.

Pro 3: Erhöhung der Stimmbeteiligung

Wenn die Hürden für das Abstimmen niedriger sind, werden mutmasslich mehr Bürger und Bürgerinnen ihre Stimme abgeben. Besonders junge Menschen, bei denen die Stimmbeteiligung bisher niedrig ist, lassen sich mit E-Voting wohl eher an die Urnen locken. Eine höhere Partizipation und eine bessere Vertretung aller Bevölkerungsschichten ist aus demokratischer Sicht zu begrüssen.

Pro 4: Weniger ungültige Stimmen

Bei E-Voting gibt es keine ungültigen Stimmabgaben wegen Formfehlern. Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unterlaufen relativ häufig Fehler beim Einreichen von Wahl- oder Abstimmungszetteln. Bei den letzten Zürcher Gemeinderatswahlen beispielsweise waren 26 Prozent aller eingeworfenen Stimmen ungültig. In einem Stadtteil betrug der Anteil gar 41 Prozent.

Pro 5: Kein System ist absolut sicher, auch die briefliche Abstimmung nicht

Befürworter des E-Voting entgegnen auf die Kritik der mangelnden Sicherheit, dass kein System absolut sicher sei. In der Schweiz gab es schon mehrere Fälle von Wahlfälschung. Das geschieht beispielsweise durch Entwenden der per Post verschickten Couverts mit den Wahl- und Abstimmungszetteln und anschliessendem Abstimmen mit gefälschter Unterschrift im Namen der bestohlenen Person.

Contra 1: Wahl- und Stimmgeheimnis ist nicht gewährleistet

Laut Datenschützern setzt E-Voting das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis ausser Kraft, weil nicht alle Transaktionen für den Stimmenden nachvollziehbar seien. Die derzeit verfügbaren Systeme können die Privatsphäre in der Umgebung des Nutzers nicht schützen, so dass ein von Schadsoftware befallener Computer das Stimmgeheimnis verletzen könnte.

Das grösste Problem aus Sicht der Kritiker sind Sicherheitsrisiken wie Hackerangriffe, Stimmenkäufe und andere Manipulationen. Durch Einschleusen von Viren auf Computern von Stimmbürgern könnten zum Beispiel deren Stimmen geändert werden. Wenn Wahlen oder Abstimmungen im grossen Stil manipuliert werden können – von Kriminellen, ausländischen Geheimdiensten oder Firmen –, so bedeutet dies laut Kritikern das Ende der Demokratie.

Contra 3:Nachzählung nicht möglich

Anders als physische Stimmzettel können elektronische Stimmen nicht manuell nachgezählt werden. Bei E-Voting gibt es auch keine Stimmenzähler und Wahlbeobachter, die als Gruppe für einen korrekten Ablauf sorgen und sich gegenseitig kontrollieren, sondern die Auszählung geschieht zentral. Der Bürger muss dem E-Voting-System blind vertrauen.

Contra 4: E-Voting ist teuer

Laut Kritikern ist E-Voting mit horrenden Kosten verbunden: Mindestens 700 Millionen Franken – wenn nicht mehr – würde eine flächendeckende Einführung von E-Voting kosten. Eine elektronisch abgegebene Stimme sei erheblich teurer als eine brieflich abgegebene Stimme.

Contra 5: Die Einführung von E-Voting ist undemokratisch

Bereits 2019 soll in zwei Dritteln der Kantone elektronisch abgestimmt werden können. Die gesetzliche Grundlage dafür fehlt aber noch – sie soll 2020/21 geschaffen werden. Erst dann werden Parlament und – falls das Referendum ergriffen wird – das Stimmvolk darüber entscheiden können. Kritiker bemängeln daher, dass E-Voting vorschnell und ohne demokratischen Entscheid eingeführt werde.

Kontaktieren Sie die Autorin @SibillaBondolfi auf Facebook oder Twitter.
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