Eine gemeinsame Bankenaufsicht bei der EZB soll die Eurozone krisenfest machen, ein Notfall-Fonds kostspielige Rettungsaktionen für marode Geldhäuser verhindern. Karlsruhe gibt dem System nun seinen Segen. Aber die Richter haben sehr genau hingeschaut.
Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von Geldhäusern in Schieflage halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Die Karlsruher Richter wiesen am Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab. (Az. 2 BvR 1685/14 u.a.)
Hinter dieser Entscheidung stünden allerdings "ebenso komplexe wie grundsätzliche Überlegungen zur europäischen Kompetenzordnung", kündigte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle zu Beginn der Urteilsverlesung an.
"Nach eingehender Prüfung" sei ausschlaggebend gewesen, dass die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen worden sei. Nach Interpretation des Senats seien bei den nationalen Aufsichtsbehörden umfangreiche Befugnisse verblieben.
19 Banken aus Deutschland unterstehen der Kontrolle
Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die grössten Banken und Bankengruppen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der EZB in Frankfurt überwacht. Ihrer Kontrolle unterstehen derzeit 114 "bedeutende" Institute. 19 davon sind in Deutschland, zum Beispiel die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Bayerische Landesbank. Für die rund 1400 "weniger bedeutenden" deutschen Institute sind nach wie vor die nationale Finanzaufsicht Bafin und die Bundesbank zuständig.
Die Aufseher prüfen regelmässig den Geschäftsbetrieb der Geldhäuser. Fallen besondere Risiken auf, können sie Banken vorschreiben, sich dickere Kapitalpuffer zuzulegen. Sie sind auch befugt, Manager abzulehnen oder einem Institut die Zulassung zu entziehen.
55 Milliarden Euro im Notfallfonds
Zweite Säule der Bankenunion ist ein Notfall-Fonds, um zahlungsunfähige Grossbanken ohne Rückgriff auf Steuergelder abwickeln zu können. Er wird von einem Ausschuss mit Sitz in Brüssel verwaltet. Das Geld zahlen die Banken ein. Bis zum Jahr 2024 sollen so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen.
Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber ("Europolis"-Gruppe) hatten vorgebracht, dass Deutschland damit grosse finanzielle Risiken eingehe und gleichzeitig viel zu viel Macht aus der Hand gebe. Für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen auf europäische Ebene fehle die rechtliche Grundlage.
(hub/dpa)
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