Junge Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Die wichtigsten Informationen zur erleichterten Einbürgerung im Überblick.

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Kinder von Ausländern, die bereits in der dritten Generation in der Schweiz leben, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Darüber stimmt die Schweizer Bevölkerung am 12. Februar 2017 ab. Der Zugang zum Schweizer Pass würde damit der dritten Generation der in der Schweiz lebenden Ausländern erleichtert werden.

Worum geht es bei der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation?

In der Schweiz leben zahlreiche Ausländer und Ausländerinnen, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind. Diese jungen Menschen sind ebenso wie ihre Eltern in der Schweiz geboren und aufgewachsen oder sind hier zur Schule gegangen. Möchten sich diese Menschen einbürgern lassen, durchlaufen sie derzeit das lange und oftmals sehr aufwendige Einbürgerungsverfahren.

Der National- und Ständerat will jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation ermöglichen, eine erleichterte Einbürgerung bis zum 25. Lebensjahr zu durchlaufen.

Warum ist eine Reform der erleichterten Einbürgerung notwendig?

In der Schweiz gibt es zwei Arten von Einbürgerungen: die ordentliche Einbürgerung und die erleichterte Einbürgerung. In den meisten Fällen findet eine ordentliche Einbürgerung statt, für die die Kantone zuständig sind. Eine erleichterte Einbürgerung ist bisher nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.

Nach dem erleichterten Verfahren werden bereits seit Jahren Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen eingebürgert. Für die erleichterte Einbürgerung ist der Bund zuständig.

Ist die erleichterte Einbürgerung eine automatische Einbürgerung?

Mit der erleichterten Einbürgerung wird nur das Verfahren vereinfacht, die Dauer und Kosten sind in der Regel kürzer als bei einer ordentlichen Einbürgerung.

Die jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation müssen nach wie vor ein Gesuch einreichen und wie bisher eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

  • In der Schweiz auf die Welt gekommen sein.
  • Mindestens fünf Jahre die Schule in der Schweiz besucht haben.
  • Über eine Niederlassungsbewilligung verfügen.
  • Den Gesuch bis zum 25. Lebensjahr einreichen.
  • Ein Elternteil haben, der mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt und mindestens fünf Jahre die Schule in der Schweiz besucht hat sowie über eine Niederlassungsbewilligung verfügt oder verfügt hat.
  • Eine Grossmutter oder Grossvater muss in der Schweiz gelebt haben.
  • Beherrschung einer Landessprache.
  • Steuern und Rechnungen müssen bezahlt werden.
  • Bundesverfassung muss akzeptiert werden.
  • Weitere Informationen zu den Einbürgerungskriterien finden Sie hier

Was ändert sich mit der Reform der erleichterten Einbürgerung?

Durch die erleichterte Einbürgerung der jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation können diese schneller zu vollwertigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit allen Rechten und Pflichten werden. Dadurch haben die Ausländerinnen und Ausländer auch die Möglichkeit an Abstimmungen und Wahlen an der Urne teilzunehmen.

Welche Argumente haben die Befürworter der erleichterten Einbürgerung?

  • Die jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sind in der Schweiz aufgewachsen und in der Gesellschaft integriert.
  • Den jungen Menschen, die sich aktiv politisch durch Abstimmungen einbringen möchten, sollte die Möglichkeit zur Einbürgerung nicht erschwert werden.
  • Auch die erleichterte Einbürgerung folgt festgelegten und strengen Kriterien. Eine automatische Einbürgerung gibt es nicht.

Welche Argumente haben Gegner der erleichterten Einbürgerung

  • Bei Annahme des Gesuchs entscheidet der Bund über die erleichterte Einbürgerung statt wie bisher die Kantone. Diese verlieren dadurch an Einfluss.
  • Junge Ausländerinnen und Ausländer können sich bereits ordentlich einbürgern lassen, wodurch die erleichterte Einbürgerung unnötig wird.
  • Die Stimmbevölkerung hat sich bereits einmal gegen die erleichterte Einbürgerung entschieden.
Mit Material des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EIJPD
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