- Das EU-Parlament will das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufnehmen.
- Hintergrund ist eine Entscheidung des Supreme Courts der USA, der das bis dahin verhältnismässig liberale dortige Abtreibungsrecht gekippt hatte.
- Viele Abgeordnete der Konservativen und Christdemokraten - darunter EVP-Fraktionschef Manfred Weber (CSU) - stimmten gegen die Resolution.
Nachdem das höchste Gericht der USA das Recht auf Abtreibung gekippt hat, will das EU-Parlament das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufnehmen. Die Abgeordneten nahmen am Donnerstag in Strassburg eine entsprechende Resolution an, in der sie sich auch mit den Mädchen und Frauen in den USA solidarisierten.
EU-Parlament will Grundrecht auf Abtreibung
Das Europaparlament verurteile nachdrücklich den Rückschritt bei Frauenrechten, hiess es in der Erklärung. Hintergrund für den Schritt des Parlaments ist eine Entscheidung des US-amerikanischen Supreme Courts, der das bis dahin verhältnismässig liberale Abtreibungsrecht des Landes Ende Juni gekippt hatte.
Der mehrheitlich konservativ besetzte Gerichtshof ermöglichte damit strengere Abtreibungsgesetze bis hin zu Verboten. Mehrere US-Bundesstaaten setzten nach der Entscheidung weitgehende Abtreibungsverbote in Kraft - in mehreren Bundesstaaten soll ein Recht auf Abtreibung aber bestehen bleiben.
Gerichtsentscheidung aus den USA erregt grosses Aufsehen
"Die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs ist ein herber Rückschlag für die Rechte der Frauen und unser aller Selbstbestimmung", erklärte die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl. Die Grünen-Abgeordnete Terry Reintke sagte: "Ideologische Grabenkämpfe dürfen nicht länger auf dem Körper und der Gesundheit von Frauen ausgetragen werden."
Viele Abgeordnete der Konservativen und Christdemokraten - darunter EVP-Fraktionschef
In Deutschland ist Abtreibung grundsätzlich verboten
Polen hatte sein strenges Abtreibungsgesetz im Herbst 2020 verschärft. Seitdem sind Abtreibungen nur nach Vergewaltigungen erlaubt oder wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr sind.
Die Familie einer Anfang des Jahres gestorbenen Mutter hatte nach der Gesetzesänderung schwere Vorwürfe gegen behandelnden Ärzte erhoben. Demnach hätten diese wegen des strengen Abtreibungsgesetzes in Polen nicht gewagt, das Leben der Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu retten.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich verboten. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen bleiben Abtreibungen aber straffrei, wenn es vorher eine Beratung gegeben hat, die Schwangerschaft durch ein Sexualdelikt wie einer Vergewaltigung entstanden ist oder gesundheitliche Gefahren bestehen. (dpa/okb)
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