- Seit Langem schwelt die Kritik an Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder wegen seiner engen Beziehungen zu Russland.
- Nun drohen Schröder spürbare Konsequenzen.
- Denn das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, ihn auf die Sanktionsliste der EU zu setzen.
Das Europaparlament hat sich mit grosser Mehrheit für EU-Sanktionen gegen Ex-Bundeskanzler
Der Schritt des Parlaments dürfte den Druck auf die zuständige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den Aussenbeauftragten Josep Borrell erhöhen, einen Vorschlag für die Aufnahme Schröders auf die EU-Sanktionsliste vorzulegen. Sollte dieser dann angenommen werden, könnten in der EU vorhandene Vermögenswerte Schröders eingefroren werden.
Kritik an Schröder wegen Verbindung zu Russland reisst nicht ab
Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Danach übernahm er Aufgaben unter anderem für die Pipeline-Gesellschaft Nord Stream, die russische Gazprom und den Energiekonzern Rosneft. Weil er sich davon nach Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine nicht distanzierte, forderte ihn die SPD-Spitze zum Parteiaustritt auf.
Zudem gibt es Anträge auf einen Parteiausschluss. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will dem 78-Jährigen ausserdem Büro und Mitarbeiter streichen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages wollte darüber voraussichtlich noch am Donnerstag abstimmen.
In dem Text des Europaparlaments werden die EU-Staaten nun dazu aufgefordert "die Liste der Personen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden, auf die europäischen Mitglieder der Leitungsorgane grosser russischer Unternehmen und auf Politiker, die nach wie vor Geld aus Russland erhalten, auszuweiten".
Das Parlament nennt ehemalige EU-Regierungschefs wie Wolfgang Schüssel (Österreich) und François Fillon (Frankreich), die zuletzt von ihren Ämtern bei russischen Unternehmen zurückgetreten waren.
Man fordere "nachdrücklich, dass andere Politiker, wie Karin Kneissl und Gerhard Schröder, dies ebenfalls tun". Kneissl ist parteilose ehemalige Aussenministerin Österreichs und Mitglied des Rosneft-Aufsichtsrats. (dpa/thp)
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